Nach Urteil im Mordfall Lübcke

Alle Verfahrensbeteiligten legen Revision ein

 28.01.2021, xblx, deloka, emonline, delahe, Prozess: Tod von Dr. Walter Luebcke Walter Lübcke, Urteilsverkündung, empoli Holger Matt 2.v.r., Anwalt der Familie Lübcke, Jan-Hendrik Lübcke l., die Witwe Irmgard Braun-Lübcke 2.v.l. und Christoph Lübcke
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Überzeugt von der Mittäterschaft von Markus H.

Im Verfahren um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Familie jetzt Revision gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main eingelegt – das verkündete heute der Sprecher der Familie.
Ziel der Revision sei es, den Freispruch des zuvor angeklagten Markus H. aufzuheben. Die Familie sei nach dem Verlauf der Hauptverhandlung davon überzeugt, dass H. den Mord an Walter Lübcke zumindest tatkräftig durch Vermittlung der Tatwaffe, jahrelange gemeinsame Schießübungen, gemeinschaftliches Auskundschaften der Fluchtmöglichkeiten am geplanten Tatort und manipulative psychische Beihilfe unterstützt hat und dies nachweisbar sei.

Beweisanträge der Familie Lübcke abgelehnt

Darüber hinaus sprechen aus Sicht der Familie zahlreiche Indizien für die Wahrhaftigkeit der Angaben des Todesschützen Stefan Ernst, wonach er die Tat gemeinsam mit H. geplant habe und H. in der Tatnacht mit ihm am Tatort auf der Terrasse in Wolfhagen-Istha gewesen sei. Nach dieser Aussage von E. habe Walter Lübcke in der letzten Sekunde seines Lebens zu Markus H. geschaut und sei von diesem abgelenkt gewesen, als E. den tödlichen Schuss von der Seite abgegeben habe.

Die Familie hatte durch ihren Anwalt verschiedene Beweisanträge zu Schmauchspuren am Tatort und zur Schützenposition gestellt, welche eine Mittäterschaft von H. nahegelegt hätten. Das Gericht hatte diese Anträge im Dezember wegen „Bedeutungslosigkeit“ als nicht entscheidungserheblich abgelehnt.

Auch Ahmed I. legt Revision ein

Am Donnerstag hat nun auch Ahmed I. als zweiter Nebenkläger Revision eingelegt. Die Gerichtssprechirin bestätigt, dass damit alle Verfahrensbeteiligte auf dieses Rechtsmittle zurückgegriffen habe.
Ahmed I. ist ein irakischer Flüchtling und war im Januar 2016 bei einem Messerangriff im nordhessischen Lohfelden schwer verletzt worden.

Im Prozess gegen den zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder des früheren Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hatte die Bundesanwaltschaft Stephan Ernst auch diesen Angriff als versuchten Mord zur Last gelegt. Der Staatsschutzsenat hatte Ernst in diesem Anklagepunkt jedoch mangels Beweisen freigesprochen – einer der Gründe auch für die bereits erfolgte Revision der Bundesanwaltschaft.

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Was bedeutet in Revision gehen?

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung. Dabei wird das Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft. Das bedeutet: Im Gegensatz zur Berufung erfolgt keine erneute Beweisaufnahme oder eine wiederholte Zeugenbefragung.
Die Revision muss innerhalb von einer Woche nach der Urteilsverkündung schriftlich beim OLG eingelegt werden. Die Revisionsbegründung muss einen Monat nach Zugang der schriftlichen Urteilsgründe erfolgen. Zuständig für die Revision ist der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.