Änderungen zum 1. August 2018: Berlin schafft Kita-Gebühren ab
Das sollten Verbraucher wissen
Im August 2018 gibt es wieder einige Änderungen, und die wirken sich teilweise echt positiv auf unseren Geldbeutel aus: Die Deutsche Bahn versucht, mit einer überarbeiteten Tarifstruktur Kunden für sich zu begeistern, mehr Gegenstände müssen als Elektroschrott entsorgt werden, und in einigen Bundesländern können Eltern sich über eine finanzielle Entlastung bei der Kinderbetreuung freuen. Das ändert sich zum 1.8.2018.
Entlastungen bei den Kita-Gebühren in Berlin, Niedersachsen und Hessen
Je nach Bundesland variieren die Regelungen für Kindergartenbeiträge. Eltern in Berlin können sich ab dem 1. August über eine Neuregelung freuen: Sie müssen künftig nichts mehr für die Betreuung ihrer Kinder in Kitas oder bei Tagesmüttern zahlen. Als erstes Bundesland schafft Berlin die Kitagebühren zu diesem Datum komplett ab. Auch Eltern in Niedersachsen und Hessen sollen ab dem 1. August finanziell entlastet werden: Dort soll der Kindergarten dann für Kinder ab drei Jahren ebenfalls weitgehend nichts mehr kosten. Die kostenlose Kinderbetreuung ist hier allerdings auf drei Kindergartenjahre bei einer Betreuungszeit von sechs Stunden am Tag begrenzt. Ist mehr Betreuungszeit nötig, muss diese von den Eltern finanziert werden. In Brandenburg müssen Eltern ab dem 1. August nichts mehr für das letzte Kita-Jahr ihrer Kinder bezahlen.
Neue Preise bei der Deutschen Bahn ab dem 1. August
Die Bahn lockt mit einem neuen Tarif: Am 1. August 2018 wird neben dem Sparpreis und dem Flexpreis der "Super Sparpreis" eingeführt. Der beträgt 19,90 Euro in der zweiten Klasse und 29,90 Euro in der ersten Klasse. Der "Super Sparpreis" soll das bisherige "Sparpreis"-Aktionsangebot ablösen und ist sowohl im Fern- als auch im Nahverkehr gültig.
Achtung: Auch beim neuen "Super Sparpreis" besteht eine Zugbindung, Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten gibt es keine. Zeitgleich mit der Einführung des günstigeren Tarifs wird die Stornierungsgebühr beim normalen Sparpreis von 19,90 Euro auf 10 Euro gesenkt. Ab August soll außerdem das City-Ticket für Inhaber von Sparpreis- und Flexpreis-Tickets inklusive sein. Damit können etwa S- und U-Bahnen oder Busse für den Weg zum Start- oder vom Zielbahnhof weg genutzt werden. Im neuen "Super Sparpreis"-Ticket ist allerdings kein City-Ticket enthalten.
Neue Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und -verwalter
Am 1. August 2018 tritt ein Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Hausverwalter in Kraft. Diese sind dann dazu verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden – innerhalb von drei Jahren müssen es mindestens 20 Stunden Weiterbildung sein. Außerdem brauchen Wohnimmobilienverwalter künftig eine Erlaubnis von der für sie zuständigen Behörde, um arbeiten zu dürfen. Bereits tätige Verwalter haben sechs Monate Zeit, um diese zu beantragen. Neben Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen müssen Verwalter dafür eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
Tarifanpassungen im öffentlichen Nahverkehr
Im Regionalverkehr müssen sich Verbraucher zum 1. August 2018 in einigen Gebieten auf leichte Preiserhöhungen einstellen: Im marego-Tarifverbund (Raum Magdeburg) werden die Fahrkartentarife angepasst und die Preise steigen um durchschnittlich 2,4 Prozent. Im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) im Raum Dresden steigen die Ticketpreise am 1. August um durchschnittlich 2,1 Prozent. Im WestfalenTarif gibt es etwa im Teilraum TeutoOWL, im Raum Ruhr-Lippe und im Münsterland leichte Preiserhöhungen.
Fast alle Geräte gelten als Elektroschrott
Etwas später, nämlich zum 15. August 2018, wird der sogenannte offene Anwendungsbereich ("Open Scope") eingeführt, mit dem das Spektrum der Elektrogeräte, die als Elektroschrott gelten, auf nahezu alle elektrisch bzw. elektronisch betriebenen Geräte ausgeweitet wird. Darunter fallen künftig also auch Gebrauchsgegenstände wie strombetriebene Möbel (etwa elektrisch höhenverstellbare Schreibtische) oder Kleidung mit elektronischen Funktionen (z. B. leuchtende LED-Schuhe).
Diese sind für Hersteller, Händler und Importeure registrierungspflichtig und müssen getrennt als Elektroschrott entsorgt werden, worauf das Symbol mit durchgestrichener Mülltonne hinweist. Voraussetzung hier: Die elektrischen Teile müssen so verbaut sein, dass sie nicht ohne Zerstörungen entfernt werden können.