Abschiebung nach Afghanistan war vorschnell - Deutschland muss Flüchtling zurückholen

Ein nach Afghanistan abgeschobener Flüchtling muss zurück nach Deutschland gebracht werden.
Die Behörden waren zu schnell: Ein nach Afghanistan abgeschobener Flüchtling muss zurück nach Deutschland gebracht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen nun geurteilt.
rhi;cse tba, dpa, Ralf Hirschberger

Gericht fordert unverzügliche Rückkehr des afghanischen Flüchtlings

Ein nach Afghanistan abgeschobener Flüchtling muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen unverzüglich nach Deutschland zurückgebracht werden. Eine entsprechende Aufforderung sei an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ergangen, sagte ein Justizsprecher. Der Flüchtling war über Bulgarien nach Tübingen gekommen und hatte am 8. Juni Asyl beantragt.

"Ob er freiwillig nach Kabul reiste oder nicht, ist durchaus offen"

Aus Sicht des BAMF ist das EU-Land Bulgarien und nicht Deutschland für den Mann zuständig. Der 23-Jährige wurde deshalb im September dorthin abgeschoben. Das sei falsch gewesen und müsse rückgängig gemacht werden, sagte der Gerichtssprecher. Eine in Sigmaringen anhängige Klage des Mannes gegen seine Abschiebung habe aufschiebende Wirkung - er hätte also nicht abgeschoben werden dürfen.

Bevor der Flüchtling im Oktober aus Bulgarien zurückgeholt werden konnte, flogen ihn die dortigen Behörden allerdings nach Afghanistan aus. "Ob er freiwillig nach Kabul reiste oder nicht, ist durchaus offen", sagte der Gerichtssprecher. Es gehe jetzt darum, dass das Bundesamt den Mann zurückhole.

Das BAMF erklärte: "Die Bearbeitung der beteiligten Behörden führte durch Verkettung von Umständen im vorliegenden Fall dazu, dass die aufschiebende Wirkung der Klage vor der Überstellung nicht berücksichtigt werden konnte", teilte eine Sprecherin mit. Das Amt "organisiert die Möglichkeit, den Antragsteller zurückzuholen".