Star-Koch schuldet dem Fiskus 1,2 Millionen Euro

7 Wochen nach dem Urteil: Alfons Schuhbeck hat noch nichts zurückgezahlt

Alfons Schuhbeck muss nach dem jüngsten Urteil wegen Steuerhinterziehung für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.
Alfons Schuhbeck muss nach dem jüngsten Urteil wegen Steuerhinterziehung für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.
imago/Sven Simon, SpotOn

Am 27. Oktober wurde Star-Koch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in Höhe von mehr als 2,3 Millionen Euro zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Im Prozess hatte der 73-Jährige versprochen, die volle Verantwortung für seine Taten übernehmen zu wollen. Sieben Wochen nach der Urteilsverkündung ist davon erst mal nichts zu sehen – denn gegen das Urteil wurde vorgegangen.

Lesetipp: Star-Koch Alfons Schuhbeck muss wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis

So lange das Urteil nicht rechtskräftig ist, muss Schuhbeck nicht zahlen

Laut einem Bericht von „merkur.de“ soll Alfons Schuhbeck bis heute noch keinen Cent seinen Steuerschulden zurückgezahlt haben. Der Pressesprecher des Oberlandesgerichts in München, Laurent Lafleur, bestätigte RTL gegenüber, dass es bislang tatsächlich keinerlei Schadenswiedergutmachung gegeben habe.

Allerdings muss Schuhbeck die 1,2 Millionen Euro jetzt auch noch gar nicht zurückzahlen, denn das Urteil (in dem die Zahlung verfügt wurde) ist noch nicht rechtskräftig. Der Grund ist die Revision des 73-jährige Star-Kochs. Diese wird aktuell noch vom Bundesgerichtshof geprüft, was Monaten dauern kann.

Im Video: Nach dem Urteil feierte Alfons Schuhbeck mit der Münchner Schickeria

Schuhbeck singt "Sweet Caroline" und lässt sich feiern Skurriler Auftritt nach Urteil
00:41 min
Skurriler Auftritt nach Urteil
Schuhbeck singt "Sweet Caroline" und lässt sich feiern

30 weitere Videos

Anzeige:

Empfehlungen unserer Partner

Pressesprecher des Oberlandesgerichts sieht "wenig Chancen" auf erfolgreiche Revision

Laut „merkur.de“ soll Schuhbeck „unermüdlich“ daran arbeiten, seine Schulden zurückzuzahlen. Aus eigener Tasche werde ihm das vermutlich kaum möglich sein, denn Privatvermögen darf der Star-Koch nur noch in begrenztem Umfang besitzen. Seine Einnahmen fließen in die Insolvenzmasse.

Lesetipp: Wie es für Alfons Schuhbeck nach dem Urteil weitergeht

Strategisch könnte es allerdings durchaus sinnvoll für die Verteidigung innerhalb des gerichtlichen Verfahrens sein, wenn Schuhbeck einen Teil seiner Schulden bereits zurückgezahlt hätte. Damit würde sich die Chance auf ein neues milderes Urteil steigern. Laurent Lafleur sieht auf Nachfrage von RTL allerdings wenig Chancen auf eine erfolgreiche Revision.

„Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen“, hatte Schuhbeck nach der Urteilsverkündung erklärt. Dann müsste er vermutlich im Januar seine Haftstrafe antreten. Eine Rücknahme der Revision hat es allerdings laut RTL-Information aktuell (Stand 16. Dezember) noch nicht gegeben. (csp)