Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler ab 15. März
200 Euro vom Staat: 3,5 Millionen Berechtigte können das Geld jetzt beantragen
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von Aristotelis Zervos
Nach langem Warten können sich die ersten Studierenden und Fachschüler auf die langersehnte Energiepreispauschale von 200 Euro freuen. An diesem Freitag soll für einige die Auszahlung des Geldes im Rahmen einer Testphase beginnen. Der Großteil der 3,5 Millionen Berechtigten kann das Geld ab dem 15. März beantragen.
Wer bekommt die 200 Euro Energiekostenpauschale?
Um die 200 Euro Energiekostenpauschale zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Anspruch auf das Geld haben alle, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung waren. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher ausgebildet, Techniker oder Betriebswirte.
- Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland zu diesem Stichtag.
- Auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer an einem dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zurzeit ein Urlaubssemester absolvieren, sollen von der Zahlung profitieren.
Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.
In vier Schritten zur 200-Euro-Einmalzahlung
Die Einmalzahlung kann über das Portal einmalzahlung200.de in vier Schritten beantragt werden:
- Zugangscode eingeben
Sobald es los geht, erhalten Studierende und Fachschüler von ihrer Ausbildungsstätte einen Zugangscode. Der Zugangscode ist der persönliche Schlüssel, um den Antrag aufzurufen. Identität nachweisen
Berechtigte müssen sich mit einer BundID anmelden, die sie jetzt schon erstellen können.Online-Antrag ausfüllen
Für den Antrag muss nur die Kontoverbindung (IBAN) bereitgehalten und die Erklärung bestätigt werden. Schon kann der Antrag online abgesendet werden.Einmalzahlung erhalten
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Antragsteller per E-Mail einen Bescheid mit der Bewilligung und die 200 Euro auf das angegebene Konto.
Zuletzt gab es Kritik daran, dass sich alle Betroffenen ein Nutzerkonto beim Bund anlegen müssen, ein sogenanntes BundID-Konto, um sich bei der Beantragung eindeutig zu identifizieren.
Klargestellt wurde inzwischen, dass dafür nicht zwingend die Online-Funktion des Personalausweises oder ein „Elster-Zertifikat“, wie es für die Online-Steuererklärung genutzt wird, nötig sind, sondern dass auch ein einfaches BundID-Konto mit Nutzername und Passwort angelegt werden kann.
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Die Sonderzahlung hatte die Ampel-Koalition schon im September 2022 vereinbart. Die praktische Umsetzung gestaltete sich schwierig und zog sich über ein halbes Jahr hin. Eine schnelle Überweisung der 200 Euro wurde unter anderem dadurch ausgebremst, dass die Kontodaten aller betroffenen Studierenden und Fachschüler nicht zentral vorlagen.
Bund und Länder gerieten bei dem Versuch, eine Antragsplattform zu erstellen, immer wieder in Streit. Es ging um Datenschutz, Zuständigkeiten und technische Details. Studierendenvertreter und die Opposition im Bundestag hatten das schleppende Verfahren kritisiert.
Über die Details zur Anmeldung und Beantragung werden Studierende und Fachschüler von ihren Bildungseinrichtungen informiert. Laut Studierenden, die bei RTL beschäftigt sind, wurden bis Freitag, 10. März, noch keine Informationen und Zugangs-Codes verschickt. Die Möglichkeit zur Antragstellung könnte sich also noch hinziehen. (mit dpa/aze)
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