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BAFA Förderung Elektroautos – Antrag für Umweltprämie – es eilt

BAFA Förderung Elektroautos – Antrag für Umweltprämie – es eilt


BAFA Förderung Elektroautos

11. Februar 2022 - 22:30 Uhr

Für ein E-Auto gibt es bis zu 6.000 EUR vom Staat – auch für Leasingfahrzeuge. Doch die BAFA Prämie ist bis Ende 2022 begrenzt und wird danach angepasst. Viele Fahrzeuge dürften dann nicht mehr förderfähig sein wie bislang. Das Problem: Wer jetzt ein Fahrzeug bestellt, muss mit langen Lieferzeiten rechnen. Kommt das Fahrzeug zu spät, gibt es auch keine Prämie.

E-Auto Leasing und BAFA: Die Uhr tickt!

 

Lange Lieferzeiten gefährden Prämie

Aktuell müssen Autokäufer – und ebenso Leasingnehmer beim Abschluss eines neuen Vertrags – teilweise lange Lieferzeiten in Kauf nehmen. Dies kann zu einem Problem werden. Der Grund: Der Antrag auf BAFA Förderung kann erst nach Auslieferung und Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden. Im schlimmsten Fall wird ein heute bestelltes Fahrzeug erst geliefert, wenn es nicht mehr förderfähig ist. Dies betrifft ganz besonders Plug-in-Hybride.
 
Die Lieferung eines heute bestellten Fahrzeugs kann durchaus bis 2023 auf sich warten lassen. Für viele Modelle von Smart und Kia etwa berichten Händler von Lieferzeiten im Bereich von 12 Monaten und darüber. Der VW ID.3 kommt Händlern zufolge in KW 49 oder später. Lange Wartezeiten müssen Käufer und Leasingnehmer auch bei Opel, BMW, Audi, Peugeot, Hyundai und Skoda einplanen.
 
Die Lieferzeiten sind u.a. auf die globale Lieferkettenkrise und hier insbesondere den Chipmangel zurückzuführen. Autohersteller erhalten derzeit auf dem Weltmarkt nicht genügend Komponenten und müssen die Produktion vielerorts trotz hoher Nachfrage drosseln. Gleichzeitig ist die Nachfrage hoch.
 
Ohne die langen Lieferzeiten wäre die Förderung allerdings möglicherweise gar nicht über Ende 2021 verlängert worden. Im Ampel Koalitionsvertrag jedenfalls heißt es dazu: „Insbesondere aufgrund bestehender Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen werden wir die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer Pkw unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen.“
 
Eine weitere Verlängerung erscheint vor diesem Hintergrund äußerst ungewiss. Wer die BAFA Prämie für einen Leasingwagen noch mitnehmen möchte, sollte deshalb handeln.

Was wird ab 2023 aus der Prämie?

Ab 2023 wird die Förderung nach derzeitigem Stand für weniger Fahrzeuge erhältlich sein – und außerdem sinken. Aktuell besteht der Bundesanteil von bis zu 6.000 EUR formal aus Umweltbonus und Innovationsprämie in Höhe von je 3.000 EUR (sog. „doppelter Bundesanteil“). Ab 2023 wird die Gesamtförderung voraussichtlich auf maximal 3.000 EUR halbiert. Weitere maximal 3000 EUR finanzieren bislang die Hersteller.
 
Auch die Anforderungen an die geförderten Fahrzeuge werden verschärft. Dies gilt insbesondere für Plug-in-Hybride. Diese müssen künftig wohl einen bestimmten elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern aufweisen. Die neue Mindestreichweite soll laut ADAC ab dem 01. August 2023 gelten.
 
Bislang sind Plug-in-Hybride BAFA-fähig, wenn entweder eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern oder ein maximaler CO2-Ausstoß von 50 Gramm/Kilometer nachgewiesen werden.
 
Gut zu wissen: Auf die BAFA Förderung gibt es keinen Rechtsanspruch. Ändert die Regierung die Richtlinie und wurde die Subvention zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantragt, können Leasingnehmer leer ausgehen.
 
Im Januar hatte das Wirtschaftsministerium ohne Vorankündigung ein KfW Förderprogramm gestrichen. Das Programm richtet sich zwar an Häuslebauer und nicht an Leasingnehmer. Der Vorgang zeigt aber: Sind die verfügbaren Mittel ausgeschöpft, kann es mit der Förderung sehr schnell vorbei sein.
 
Nach 2025 wird die Förderung nach derzeitigem Stand ohnehin eingestellt – auch dies kann sich jedoch noch ändern.
 
Der ADAC fordert von der Politik bereits Nachbesserung und schlägt eine Art zwölfmonatige Reservierung für die Prämie vor. Demnach sollen Käufer und Leasingnehmer nach dem Vertragsabschluss zwölf Monate lang die Prämie zu den aktuellen Bedingungen beantragen können.

Lange Lieferzeiten: Was können Leasingnehmer tun?

Wer sich die Förderung garantiert sichern möchte, kann auf Fahrzeuge mit kurzer Lieferzeit ausweichen. Über die Verfügbarkeit können Leasingunternehmen informieren. Wer ein bestimmtes Fahrzeug mit längerer Lieferzeit möchte, kann auf ein Rücktrittsrecht im Leasingvertrag bestehen. Darauf einlassen muss sich der Leasinganbieter allerdings nicht.
 
Ein Rücktrittsrecht ist insbesondere für gewerbliche Leasingnehmer wichtig, die kein gesetzliches Widerrufsrecht ausüben können. Sind Leasingnehmer bei Abschluss des Vertrags über lange Lieferzeiten informiert, stellt dies grundsätzlich keinen Rücktrittsgrund dar. Demensprechend können Leasingnehmer auch nicht auf eine Entschädigung für eine möglicherweise entgangene BAFA Prämie hoffen.

Was ist die BAFA Förderung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gehört als Behörde zum Bundeswirtschaftsministerium. Vielen Autokäufern und Leasingnehmern ist die Behörde erst seit der E-Auto-Prämie ein Begriff. Mit Umweltbonus und Innovationsprämie will die Bundesregierung den Kauf von Elektrofahrzeugen fördern.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Gefördert werden Neuwagen mit Zulassungsdatum ab dem 3. Juni 2020 sowie Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden. Gebrauchtwagen dürfen eine maximale Laufleistung von 15.000 km aufweisen und maximal zwölf Monate erstzugelassen gewesen sein. Gefördert werden rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeug ebenso wie Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge.

Wie erfolgt der Antrag?

Der Antrag kann nach der Zulassung des Fahrzeugs vollelektronisch gestellt werden. Das Bundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass Anträge für Fahrzeuge vor deren Zulassung zur Ablehnung führen. Dann wäre eine erneute Antragstellung für diese Fahrzeuge nicht mehr möglich.
 
Die Antragsbearbeitung kann gegebenenfalls etwas Zeit in Anspruch nehmen, da das BAFA coronabedingt mit begrenzten Kapazitäten arbeitet und das Programm sich großer Nachfrage erfreut. Neuerdings ist die Antragstellung auch über das Nutzerkonto Bund möglich – zum Beispiel mit Online-Ausweisfunktion oder über die Steuersoftware Elster.

Volle BAFA Förderung für Leasing ab 24 Monaten Laufzeit

Die BAFA Förderung ist in voller Höhe auch für Leasingnehmer – egal ob gewerblich oder privat – erhältlich. Voraussetzung ist eine Leasinglaufzeit von mindestens 24 Monaten. Dann gibt es den Bundesanteil in Höhe von 6.000 EUR (Nettolistenpreis unter 40.000 EUR) bzw. 5.000 EUR (Nettolistenpreis über 40.000 EUR) für Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeuge. Bei einer kürzeren Leasinglaufzeit reduziert sich die Förderung:

  • Auf maximal 1.500 EUR bei 6-11 Monaten Laufzeit
  • Auf maximal 3.000 EUR bei 12-23 Monaten Laufzeit

Auch beim Leasing von Plug-in-Hybriden steht die volle BAFA Förderung ab 24 Monaten Leasinglaufzeit zur Verfügung. Dann gibt es vom Bund 4.500 EUR (Nettolistenpreis unter 40.000 EUR) bzw. 3.750 EUR (Nettolistenpreis über 40.000 EUR). Für kürzere Leasingverträge gelten abgespeckte Fördersätze:

  • Maximal 1.125 EUR bei 6-11 Monaten Laufzeit
  • Maximal 2.250 EUR bei 12-23 Monaten

Damit sind die Anforderungen für die Förderung beim Leasing geringfügig strenger als beim Kauf. Für Neuwagenkäufer gilt, dass das Fahrzeug mindestens sechs Monate lang auf den Antragsteller erstzugelassen sein muss.

Tipp: Liste der förderfähigen Fahrzeuge vor Antrag überprüfen

Ob ein konkretes Fahrzeugmodell in Kürze aus der Förderung fallen wird, teilt das Bundesamt auf einer laufend aktualisierten Liste mit. Mitte 2022 entfällt z.B. die Förderung für einige Audi A3 und Q5 Modelle. Das Bundesamt empfiehlt einen Blick auf die Liste, „da sich auch die Förderfähigkeit anderer gelisteter Modelle verändern kann“.

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