xTV-Verträge: Anbieter klagen
Früher wurden Fernsehverträge oft vom Vermieter geschlossen und die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt. Vor zwei Jahren wurde das „Nebenkostenprivileg“ abgeschafft. Vermietern wurde zugleich erlaubt, ihre Sammelverträge mit den TV-Anbietern fristlos zu kündigen - was die meisten auch taten.
Drei Telekommunikationsunternehmen zogen gegen die gesetzliche Regelung vors Bundesverfassungsgericht. Nun wird über ihre Verfassungsbeschwerden verhandelt.
