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BGH-Urteil: Kinder müssen für Eltern zahlen

07.06.11

Foto: dpa bildfunk

Bedürftigen Eltern steht Unterstützung zu

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verpflichtung von Kindern untermauert, bedürftige Eltern finanziell zu unterstützen. Die Richter verurteilten einen 48-jährigen Mann, für seine inzwischen verstorbene Mutter rückwirkend Sozialhilfe an die Stadt Gelsenkirchen zurückzubezahlen.

Geklagt hatte die Stadt. Die jahrzehntelang psychisch kranke Frau war ab 2005 in einem Pflegeheim untergebracht gewesen und hatte wegen einer Psychose ihre Kinder nur zeitweise vernünftig versorgen können. Der Sohn hatte daher argumentiert, sie habe ihren Anspruch verwirkt. Dem folgten die BGH-Richter nicht.

"Krankheit kann man der Mutter nicht vorwerfen"

Der Anwalt der Stadt argumentierte: "Die Krankheit kann man der Mutter nicht vorwerfen", sagte er. Das Verhältnis zwischen Eltern und Kind sei nicht nur eine soziale, sondern auch eine rechtliche Beziehung. "Die Frage nach der Unterhaltsschuld ist eine rechtliche Verpflichtung - egal ob es gerade passt oder nicht."

Die geforderten 40.000 Euro zurückzuverlangen sei "keine unbillige Härte", argumentierte der Anwalt der Stadt. Der Sohn sei entsprechend leistungsfähig und die Summe nur deshalb so hoch, weil die monatlichen Aufwendungen aufgelaufen seien und nun rückwirkend der Stadt auf einmal erstattet werden müsste.

Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Hamm, hatte den Mann zur Zahlung verurteilt. Da die Mutter krank gewesen und unter einer schizophrenen Psychose gelitten habe, treffe sie keine Schuld. Der Unterhaltsanspruch an den Sohn sei deshalb gerechtfertigt. Dagegen hatte der 48-jährige beim BGH Revision eingelegt.

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