Keine Ausgleichszahlung für Fluggäste bei Pilotenstreik
21.08.12
Flugreisende, deren Flug wegen eines Streiks bei der Airline verschoben wird, haben keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Geklagt hatten mehrere Lufthansa-Passagiere, deren Flüge von Miami nach Deutschland im Februar 2010 wegen eines Streikaufrufs der Pilotenvereinigung Cockpit annulliert worden waren.
Nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung bekommen Fluggäste bei der Annullierung ihres Fluges grundsätzlich pauschal 600 Euro. Die Fluggesellschaft muss aber ausnahmsweise nicht zahlen, wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Bei einem Streik handelt es sich um solche Umstände, sagten die Richter in der Urteilsbegründung. Dabei spiele es keine Rolle, ob bei der Airline selbst gestreikt wird oder etwa das Flughafenpersonal die Arbeit niederlegt.
Nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung bekommen Fluggäste bei der Annullierung ihres Fluges grundsätzlich pauschal 600 Euro. Die Fluggesellschaft muss aber ausnahmsweise nicht zahlen, wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Bei einem Streik handelt es sich um solche Umstände, sagten die Richter in der Urteilsbegründung. Dabei spiele es keine Rolle, ob bei der Airline selbst gestreikt wird oder etwa das Flughafenpersonal die Arbeit niederlegt.





