Polizei zur Kontrolle auf Verdacht befugt
27.03.12
Beamte der Bundespolizei dürfen Zugreisende auf bestimmten Strecken ohne konkreten Verdacht kontrollieren. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem veröffentlichten Urteil entschieden. Auf Strecken, die erfahrungsgemäß etwa zur illegalen Einreise nach Deutschland genutzt würden, dürften Beamte die zu kontrollierenden Menschen auch nach dem Aussehen auswählen.
Nach Meinung der Koblenzer Richter müssen Beamte bei Kontrollen "grenzpolizeiliche Erfahrungen" zugrunde legen. Ein willkürliches Vorgehen sei daher ausgeschlossen. In dem konkreten Fall sei der Kläger auf einer Strecke kontrolliert worden, die für unerlaubte Einreisen und Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz genutzt werde. Da zudem nur Stichproben-Kontrollen möglich seien, dürften Beamte die Menschen auch nach deren Aussehen auswählen. Gegen das Urteil kann die Zulassung einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.
Nach Meinung der Koblenzer Richter müssen Beamte bei Kontrollen "grenzpolizeiliche Erfahrungen" zugrunde legen. Ein willkürliches Vorgehen sei daher ausgeschlossen. In dem konkreten Fall sei der Kläger auf einer Strecke kontrolliert worden, die für unerlaubte Einreisen und Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz genutzt werde. Da zudem nur Stichproben-Kontrollen möglich seien, dürften Beamte die Menschen auch nach deren Aussehen auswählen. Gegen das Urteil kann die Zulassung einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.




