Deutschland weist syrische Diplomaten aus
09.02.12
Nachdem zwei mutmaßliche Spione festgenommen wurden, müssen jetzt vier Diplomaten die Botschaft in Berlin verlassen.Foto: dpa bildfunk (Archivbild)
Zusammenhang zu Spionage-Vorwürfen
Während der syrische Machthaber Baschar al-Assad weiterhin auf sein eigenes Volk schießen lässt, weitet sich in Berlin auch die diplomatische Krise mit Syrien aus. Deutschland hat vier syrische Diplomaten ausgewiesen, wie Außenminister Guido Westerwelle (FDP) mitteilte.
Die vier Mitarbeiter der syrischen Botschaft haben nun drei Tage Zeit, um Deutschland zu verlassen. Die Ausweisung steht offensichtlich in Zusammenhang mit den Einschüchterungsversuchen des syrischen Regimes gegen Oppositionelle, die in der Bundesrepublik leben.
Bei den vier Diplomaten handelt es sich um drei Männer und eine Frau, die in der Botschaft angestellt waren. Zu den Gründen für die Ausweisung äußerte sich Westerwelle zunächst nicht im Detail. Er verwies aber darauf, dass diese Woche bereits zwei mutmaßliche syrische Spione festgenommen worden waren, die nun in Untersuchungshaft sitzen.
Aus dem Auswärtigen Amt verlautete, die vier Syrer hätten sich Aktivitäten geleistet, die "mit dem Diplomatenrecht nicht vereinbar" gewesen seien. Falls sich weitere Hinweise für eine Drangsalierung der syrischen Opposition ergäben, seien auch weitere Strafmaßnahmen möglich.
Die Ausweisung von Botschaftsmitarbeitern gehört zu den härtesten Strafmaßnahmen, die auf diplomatischem Gebiet möglich sind. Grundlage dafür ist Artikel 9 der Wiener Übereinkunft über diplomatische Beziehungen. Aus Protest gegen das Vorgehen von Assad gegen die eigene Bevölkerung war auch mehrfach schon der syrische Botschafter ins Auswärtige Amt einbestellt worden. Das syrische Außenministerium wollte sich auf Anfrage nicht äußern.
Die vier Mitarbeiter der syrischen Botschaft haben nun drei Tage Zeit, um Deutschland zu verlassen. Die Ausweisung steht offensichtlich in Zusammenhang mit den Einschüchterungsversuchen des syrischen Regimes gegen Oppositionelle, die in der Bundesrepublik leben.
Bei den vier Diplomaten handelt es sich um drei Männer und eine Frau, die in der Botschaft angestellt waren. Zu den Gründen für die Ausweisung äußerte sich Westerwelle zunächst nicht im Detail. Er verwies aber darauf, dass diese Woche bereits zwei mutmaßliche syrische Spione festgenommen worden waren, die nun in Untersuchungshaft sitzen.
Aus dem Auswärtigen Amt verlautete, die vier Syrer hätten sich Aktivitäten geleistet, die "mit dem Diplomatenrecht nicht vereinbar" gewesen seien. Falls sich weitere Hinweise für eine Drangsalierung der syrischen Opposition ergäben, seien auch weitere Strafmaßnahmen möglich.
Die Ausweisung von Botschaftsmitarbeitern gehört zu den härtesten Strafmaßnahmen, die auf diplomatischem Gebiet möglich sind. Grundlage dafür ist Artikel 9 der Wiener Übereinkunft über diplomatische Beziehungen. Aus Protest gegen das Vorgehen von Assad gegen die eigene Bevölkerung war auch mehrfach schon der syrische Botschafter ins Auswärtige Amt einbestellt worden. Das syrische Außenministerium wollte sich auf Anfrage nicht äußern.
Wieder viele Tote in Homs
Während der syrische Machthaber Baschar al-Assad weiterhin auf sein eigenes Volk schießen lässt, weitet sich in Berlin auch die diplomatische Krise mit Syrien aus. Deutschland hat vier syrische Diplomaten ausgewiesen, wie Außenminister Guido Westerwelle (FDP) mitteilte.Die vier Mitarbeiter der syrischen Botschaft haben nun drei Tage Zeit, um Deutschland zu verlassen. Die Ausweisung steht offensichtlich in Zusammenhang mit den Einschüchterungsversuchen des syrischen Regimes gegen Oppositionelle, die in der Bundesrepublik leben.
Bei den vier Diplomaten handelt es sich um drei Männer und eine Frau, die in der Botschaft angestellt waren. Zu den Gründen für die Ausweisung äußerte sich Westerwelle zunächst nicht im Detail. Er verwies aber darauf, dass diese Woche bereits zwei mutmaßliche syrische Spione festgenommen worden waren, die nun in Untersuchungshaft sitzen.
Aus dem Auswärtigen Amt verlautete, die vier Syrer hätten sich Aktivitäten geleistet, die "mit dem Diplomatenrecht nicht vereinbar" gewesen seien. Falls sich weitere Hinweise für eine Drangsalierung der syrischen Opposition ergäben, seien auch weitere Strafmaßnahmen möglich.
Die Ausweisung von Botschaftsmitarbeitern gehört zu den härtesten Strafmaßnahmen, die auf diplomatischem Gebiet möglich sind. Grundlage dafür ist Artikel 9 der Wiener Übereinkunft über diplomatische Beziehungen. Aus Protest gegen das Vorgehen von Assad gegen die eigene Bevölkerung war auch mehrfach schon der syrische Botschafter ins Auswärtige Amt einbestellt worden. Das syrische Außenministerium wollte sich auf Anfrage nicht äußern.






