Dieser Mann hat 5 Milliarden Euro verzockt
09.06.10

Foto: dpa bildfunk
Es ist einer der größten Skandale der Finanzgeschichte: Ein einzelner Börsenhändler verursachte Verluste von 4,9 Milliarden Euro. Nun muss der Mann vor Gericht - er selbst sieht sich jedoch als Opfer eines verrückt gewordenen Systems.
Angeklagt ist ein ehemaliger Mitarbeiter der französischen Großbank Societe Generale. Der heute 33-jährige Jerome Kerviel soll das Institut mit seinen Geschäften um die sagenhaft hohe Summe von knapp fünf Milliarden Euro gebracht haben.
Die Societe Generale will vom illegalen Treiben ihres Mitarbeiters nichts gewusst haben und wirft ihm kriminelle Vertuschungsmanöver vor. Die Bank tritt als Nebenkläger auf und hat Schadenersatzansprüche in Milliardenhöhe angekündigt.
Angeklagt ist ein ehemaliger Mitarbeiter der französischen Großbank Societe Generale. Der heute 33-jährige Jerome Kerviel soll das Institut mit seinen Geschäften um die sagenhaft hohe Summe von knapp fünf Milliarden Euro gebracht haben.
Die Societe Generale will vom illegalen Treiben ihres Mitarbeiters nichts gewusst haben und wirft ihm kriminelle Vertuschungsmanöver vor. Die Bank tritt als Nebenkläger auf und hat Schadenersatzansprüche in Milliardenhöhe angekündigt.
Kerviel selber sieht sich als Opfer
Kerviel und seine Anwälte wollen hingegen auf Freispruch plädieren. Sie glauben beweisen zu können, dass die Societe Generale die Spekulationsgeschäfte billigte, so lange er riesige Gewinne machte. "Wenn es einen Betrug gab, dann war er autorisiert", sagte Anwalt Olivier Metzner kurz vor Prozessbeginn. Kerviel selbst sieht sich als Sündenbock und Opfer eines verrückt gewordenen Systems. "Ich bin ziemlich zuversichtlich", sagte er, bevor er in den Gerichtssaal schritt.In dem Prozess gegen Kerviel sind bis zum 25. Juni zwölf Verhandlungstage angesetzt - ein Termin für die Urteilsverkündung steht jedoch noch nicht fest. Dem Börsenhändler drohen wegen Untreue, Dokumentenfälschung und der Manipulation von Computerdaten bis zu fünf Jahre Haft. Während der Verhandlung sollen zwischen 40 und 45 Zeugen gehört werden.






