Demenzkranke nackt gefilmt
16.04.10

Foto: AUTOIMPORT
Sie nutzten die Schutzlosigkeit ihrer Patienten auf grausamste Art aus: Vier Pflegerinnen filmten eine demenzkranke Patientin nackt unter der Dusche, eine andere, die in ihren eigenen Exkrementen lag - und lachten dabei höhnisch in die Kamera. Jetzt müssen sich die Pflegerinnen in Zürich vor Gericht verantworten.
Die Angeklagten arbeiteten in einem der führenden Heime für Demenzkranke in Zürich. Offenbar aus 'Spaß' oder Langeweile filmten sie mehrere Heimbewohner in entwürdigenden Situationen. Eine der Angeklagten provozierte und schlug einen 84 Jahre alten Mann – auch dies wurde auf Video festgehalten. Während der Aufnahmen lachten die Angeklagten ihre Patienten aus und machten bösartige Kommentare. Der Anwalt einer Pflegerin geht laut Züricher 'Tages-Anzeiger' davon aus, dass die Angestellten sich einen Spaß daraus machten, die Handyfilme von Patienten untereinander herumzuzeigen.
Die Angeklagten arbeiteten in einem der führenden Heime für Demenzkranke in Zürich. Offenbar aus 'Spaß' oder Langeweile filmten sie mehrere Heimbewohner in entwürdigenden Situationen. Eine der Angeklagten provozierte und schlug einen 84 Jahre alten Mann – auch dies wurde auf Video festgehalten. Während der Aufnahmen lachten die Angeklagten ihre Patienten aus und machten bösartige Kommentare. Der Anwalt einer Pflegerin geht laut Züricher 'Tages-Anzeiger' davon aus, dass die Angestellten sich einen Spaß daraus machten, die Handyfilme von Patienten untereinander herumzuzeigen.
Verletzung der Privat- und Geheimsphäre
Die bereits 2007 und 2008 begangenen Taten flogen lediglich auf, weil Angehörige der Patienten 2009 hellhörig wurden. Die offizielle Anklage lautet: Verletzung der Privat- und Geheimsphäre durch Aufnahmegeräte. Eine der Angeklagten erschien jedoch nicht zum ersten Verhandlungstermin, eine zweite war nicht verhandlungsfähig.Die Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafen unterschiedlicher Höhen. Die Tat sei "ein Schutzschild gewesen, um mit diesen Extremsituationen im Pflegezentrum überhaupt umgehen zu können", verteidigte der Anwalt einer der Pflegeassistentinnen seine Mandantin gegenüber dem Züricher 'Tages-Anzeiger'. Der Anwalt der Geschädigten sprach von "monströsen" Vorfällen.






