Zu hohe Heizkosten: So wehren Sie sich
01.02.12

Foto: dpa bildfunk
Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist fehlerhaft
Die Mietnebenkostenabrechnung Ihres Vermieters sollten Sie sich besser genau ansehen. Strom- Gas- und Ölpreise werden ja bekanntlich immer teurer. Doch nicht nur die Energiepreise treiben die Betriebskosten in die Höhe.
"Fast jede zweite Abrechnung in Deutschland ist fehlerhaft", warnen zahlreiche Mietrechtexperten. Viele Mieter zahlen ungerechtfertigte oder zu hohe Forderungen, denn den genauen Überblick, welche Forderungen denn nun gerechtfertigt sind, haben die Wenigsten.
Helfen Sie sich selbst und sparen Sie bares Geld, denn oftmals sind formale Fehler im Mietvertrag oder in der Abrechnung schnell zu entdecken. Die Betriebskostenabrechnung sollte deshalb unbedingt Punkt für Punkt durchgegangen werden, raten Experten. Ganz oben auf der Fehlerskala bei der Nebenkostenabrechnung stehen folgende Punkte:
- Der Vermieter legt Kosten auf den Mieter um, die gesetzlich nicht zulässig sind (z.B. Kosten der Hausverwaltung, Reparaturkosten), oder vertraglich nicht vereinbart wurden (z.B. Hausmeisterkosten)
- Der in der Abrechnung angegebene Umlagemaßstab wurde nicht vereinbart
- Der Vermieter rechnet einen längeren Zeitraum ab, als die gültigen zwölf Monate
- Die Abrechnung kann rechnerisch nicht nachvollzogen werden.
"Fast jede zweite Abrechnung in Deutschland ist fehlerhaft", warnen zahlreiche Mietrechtexperten. Viele Mieter zahlen ungerechtfertigte oder zu hohe Forderungen, denn den genauen Überblick, welche Forderungen denn nun gerechtfertigt sind, haben die Wenigsten.
Helfen Sie sich selbst und sparen Sie bares Geld, denn oftmals sind formale Fehler im Mietvertrag oder in der Abrechnung schnell zu entdecken. Die Betriebskostenabrechnung sollte deshalb unbedingt Punkt für Punkt durchgegangen werden, raten Experten. Ganz oben auf der Fehlerskala bei der Nebenkostenabrechnung stehen folgende Punkte:
- Der Vermieter legt Kosten auf den Mieter um, die gesetzlich nicht zulässig sind (z.B. Kosten der Hausverwaltung, Reparaturkosten), oder vertraglich nicht vereinbart wurden (z.B. Hausmeisterkosten)
- Der in der Abrechnung angegebene Umlagemaßstab wurde nicht vereinbart
- Der Vermieter rechnet einen längeren Zeitraum ab, als die gültigen zwölf Monate
- Die Abrechnung kann rechnerisch nicht nachvollzogen werden.
Was darf überhaupt als Nebenkosten abgerechnet werden?
Berechnet werden dürfen die Grundsteuer, die Heizkosten, Wassergebühren, die Müllabfuhr und die Kosten für den Hausmeister. Keine Nebenkosten sind dagegen einmalige Ausgaben für Reparaturen. Genauso wenig wie Bankgebühren oder andere Verwaltungskosten. Neben den einzelnen Rechnungsposten sollte natürlich auch deren Höhe korrekt berechnet sein. Die Gesamtausgabe für jede einzelne Kostenposition muss aufgeführt sein. Das geschieht mit Hilfe eines Verteilungsschlüssels zur Berechnung der Einzelkosten.Die Werte muss der Vermieter entsprechend belegen. Auch ein Laie muss eine Abrechnung durchschauen und verstehen können. Dazu gehört die genaue und verständliche Bezeichnung für die jeweiligen Ausgaben.
In der Regel müssen Sie als Mieter monatlich eine Vorauszahlung leisten. Auf ein Jahr gesehen, wäre das Betrag X. Dieser wird von den gesamten jährlichen Ausgaben abgezogen. So wissen Sie dann, ob Sie Geld wiederbekommen, weil Sie über das Jahr mehr bezahlt als verbraucht haben oder, ob Sie Geld nachzahlen müssen.
Ist die Abrechnung nach diesen Kriterien unvollständig oder fehlerhaft, so ist besondere Aufmerksamkeit bei der Überprüfung angebracht. Der erste Griff sollte zum Taschenrechner gehen. Zwar stammen die Abrechnungen meist von Computerprogrammen, aber ist bereits die Eingabe falsch, kann auch ein Computer nur falsche Zahlen ausspucken. Deshalb ist neben der richtigen Addition auch zu prüfen, ob der Verteilerschlüssel für die Kostenverteilung (Miteigentumsanteile, qm-Zahl der Wohnung, Umlage je Wohnung oder nach Köpfen) stimmt und dementsprechend richtig aufgeteilt wurde.
Die sachliche Prüfung ist die schwierigste, da die meisten Mieter nicht über spezielle Sachkenntnisse verfügen. Die Überprüfung sollte daher von einem Profi übernommen werden. Der 'Hausgeld-Vergleich /Hausverwalter-Check e.V.' oder ein Mieterschutzbund wären beispielsweise der richtige Ansprechpartner. Mithilfe von Hausgeld-Vergleichsdaten können die Experten schnell und sicher 'Kosten-Ausreißer' feststellen.
Haben Sie den Verdacht, dass mit Ihrer Nebenkostenabrechnung etwas nicht stimmt, sollten Sie nicht einfach bezahlen, sondern Widerspruch einlegen. Dazu reicht ein formloses Schreiben an den Vermieter. Hilfreich kann auch ein Gesprächstermin mit dem Vermieter sein. Rufen Sie einfach mal an und lassen sich die unklaren Berechnungen erklären. Sollte Sie die Antwort des Vermieters nicht zufrieden stellen oder Sie sind weiter misstrauisch, verlangen Sie Akteneinsicht. Dazu ist der Vermieter nämlich rechtlich verpflichtet.
Wichtig: Im Streitfall sollten Sie Nachzahlungen ausschließlich unter Vorbehalt leisten, da eine vorbehaltlose Zahlung als Anerkenntnis der Abrechnung bewertet wird.













