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Teure Scheidung: Kinder, Geld, Haus - wer kriegt was?

24.01.12
Eine Scheidung kann ganz schön teuer werden: Wer was bekommt.Sind die Gefühle weg, geht alles ganz schnell - bis auf die Scheidung.
Foto: iStockphoto

Scheidung erst nach Trennungsjahr möglich

Seal und Heidi Klum: Wer bekommt die Kinder, die Häuser und das viele Geld? Wenn sich die Deutsche Heidi Klum und der Brite Seal scheiden lassen, dann gilt für sie das US-Recht. Denn beide haben in Kalifornien ihren festen Wohnsitz.

Grundsätzlich kann in den USA jeder Ehepartner die Hälfte des Vermögens für sich beanspruchen, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde. Allerdings gilt im US-Recht auch die Schuldfrage: Wer die Ehe vorsätzlich zerstört hat, indem er zum Beispiel einen Seitensprung hatte, bekommt weniger von dem Vermögen oder kann sogar leer ausgehen.

In Deutschland spielt die Schuldfrage dagegen keine Rolle. Hier interessiert den Familienrichter nur, ob die Ehe zerrüttet ist, es also keine Hoffnung mehr gibt, dass das Paar wieder zusammenfindet. Zerrüttet ist die Ehe, wenn das Ehepaar mindestens ein Jahr getrennt lebt und beide die Ehescheidung wollen oder wenn die Ehegatten mindestens drei Jahre getrennt leben, auch wenn einer keine Ehescheidung möchte. Eine Scheidung innerhalb des Trennungsjahres ist nur möglich, wenn ein Härtegrund vorliegt. Das kann eine Misshandlung sein, aber auch die Schwangerschaft von einem anderen Mann.

Soll die Scheidung einvernehmlich nach einem Jahr erfolgen, dann muss sich ein Ehepartner einen Anwalt suchen, der den Scheidungsantrag einreicht. Es gibt inzwischen sogar die Möglichkeit, den Scheidungsantrag online zu beauftragen. Der andere Ehepartner benötigt dann keinen Anwalt. Das spart Geld und geht schnell. Gilt es aber, das Sorgerecht für die Kinder oder gemeinsames Vermögen gerecht zu teilen, dann sollten sich beide Ehepartner von einem Anwalt beraten lassen.

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Der Kampf um Kinder, Geld, Haus

Im Idealfall kann sich das Ehepaar einvernehmlich über all die Dinge einigen, die in der Vergangenheit geteilt wurden: Bei wem sollen die Kinder leben, wann sollen sie das andere Elternteil besuchen? Wie hoch soll der Unterhalt sein, damit alle anständig davon leben. Wie schön und einfach könnte es sein, wenn sich alle zusammenraufen würden.

Doch weil es fast immer Knatsch ums Geld gibt, hat der Gesetzgeber vorgesorgt: Für den Fall, dass keine Ehevertrag abgeschlossen wurde, gilt mit der Heirat der Zugewinnausgleich. Es wird also das Vermögen in die Berechnung einbezogen, das während der Ehe angewachsen ist. Beide Ehepartner sollen je zur Hälfte an dem Vermögenzuwachs während der Ehe teilhaben. Ist das gemeinsame Vermögen während der Ehe um 100.000 Euro gewachsen, stehen jedem Ehegatten 50.000 Euro zu. Die Berechnung kann in bestimmten Fällen sehr kompliziert sein. Grundsätzlich müssen alle vorhandenen Vermögen mit einbezogen werden. Das Vermögen besteht aus den positiven Vermögenswerten abzüglich der Schulden. Für die Berechnung werden vier Vermögenswerte benötigt: Das Anfangs- und Endvermögen des Ehemannes und das Anfangs- und Endvermögen der Ehefrau.

Gehen aus der gemeinsamen Ehe Kinder hervor, haben beide Elternteile automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Daran ändert auch eine Scheidung nichts. Weil die Kinder in der Regel nur bei einem Elternteil ihren Lebensmittelpunkt haben, trifft dieser im Alltag alle wichtigen Entscheidung. Das alleinige Sorgerecht wird einem Elternteil eigentlich nur dann zugesprochen, wenn die Eltern überhaupt nicht in der Lage sind, gemeinsame Entscheidungen für die Kinder zu treffen. Sind die Eltern zerstritten, schaut sich das Familiengericht die Lebensumstände des Kindes genau an und entscheidet sich zum Wohl des Kindes für ein Elternteil.

Nicht selten muss nach einer Scheidung Unterhalt gezahlt werden. Unterhalt an die Kinder muss das Elternteil bezahlen, bei dem die Kinder nicht wohnen. Der Kindesunterhalt kann einvernehmlich frei bestimmt werden. Können sich die Elternteile über den Unterhalt für die Kinder nicht einigen, dann gilt als Mindestgrenze die Düsseldorfer Tabelle. Diese dient als Orientierungshilfe, wobei der Unterhalt im Einzelfall von dem Familiengericht angepasst werden kann.

Die Ehegatten selber sollen grundsätzlich nach der Ehe jeder für sich sorgen können. Hat der eine Ehepartner aber während der Ehe nicht gearbeitet, weil er sich zum Beispiel ausschließlich um die Kinder gekümmert hat, dann steht ihm auch Unterhalt zu. Außerdem muss er bedürftig sein. Verdient der eine Ehepartner 80.000 Euro im Jahr un der andere 150.000 Euro im Jahr, besteht keine Bedürftigkeit. Die Höhe des Ehegattenunterhalts hängt stark vom Einzelfall ab und sollte von einem Fachanwalt für Familienrecht berechnet werden. Wer Unterhalt bekommt sollte aber zusehen, dass er mit der Zeit sich selber versorgen kann. Denn er muss schwerwiegende Gründe haben, dass von ihm keine Erwerbstätigkeit verlangt werden kann.

Scheiden tut weh - das muss nicht sein! Wer sich zusammenraufen kann, der spart viel Zeit, Ärger und Geld. Eine Scheidung kann schnell über die Bühne gebracht werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wird es aber kompliziert, dann bleibt nur noch der Gang zum Anwalt. Denn nur der behält den Überblick und kann vor dem Familiengericht die eigenen Rechte durchsetzen.

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