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Souvenirs: So lauten die Zollbestimmungen!

21.06.12
Zigaretten, ZollBeim Zoll gibt es genaue Vorschriften für Mitbringsel und Souvenirs. Also, Vorsicht bei der Einreise.
Foto: dpa bildfunk

Duty Free ist kein Freibrief

Abschalten, ausspannen und dem Alltag den Rücken kehren: Urlaubszeit ist für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres. Die Urlaubserholung ist jedoch schnell dahin, wenn Sie bei Ihrer Abreise im Urlaubsland oder bei Ihrer Rückkehr in Deutschland mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Das kann vor allem dann passieren, wenn Sie sich Ihre Reisetasche mit Waren aus dem Duty Free Shop oder mit Souvenirs aus dem Reiseland vollgepackt haben.

Urlauber, die mit dem Flieger verreisen, kennen die Verlockungen des Duty Free Shop: Vor allem Raucher freuen sich, dort mal so richtig zuschlagen und stangenweise Zigaretten mit in die Heimat zu überführen zu können.

Aber, Achtung: Wenn Sie mehr als die erlaubten 200 Zigaretten mitbringen, müssen Sie diese verzollen. Dann sind Einfuhrsteuern fällig. Zudem sind Reisemitbringsel bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat bei der Zollstelle mündlich anzumelden. Dort werden die dafür anfallenden Einfuhrabgaben berechnet. Wichtig: Der Kaufbeleg muss da sein.

Für Alkohol und Zigaretten gibt es genaue Angaben

Einige Dinge sollten sich am besten gar nicht erst in Ihrem Gepäck finden, wenn Sie nicht den Blick auf das Meer gegen den Blick durch schwedische Gardinen tauschen oder eine saftige Geldstrafe zahlen wollen.

Es gibt Reisefreigrenzen und Reisewertgrenzen. Und es gibt einen pauschalisierten Abgabensatz, wenn der Wert der Ware 700 Euro nicht übersteigt. Der pauschalierte Abgabensatz beträgt 17,5 Prozent des Warenwertes.

Natürlich dürfen Sie auch nur einmal am Tag die Freigrenzen in Anspruch nehmen. Den ganzen Tag mit dem Auto in die Schweiz und zurück ist also nicht erlaubt.

Es gibt auch Unterschiede, ob Sie von einer Seereise kommen oder mit dem Auto einreisen. Das deutsche Recht ist veilfältig und kompliziert. Hier finden Sie alles Wissenswerte.

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