Wir retten Ihren Urlaub!
Dringender Rat: Keine Gratis- oder Gewinn-Reisen annehmen!
Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen Reisen "gratis" zugesagt werden. Kaufleute verschenken normalerweise nichts. Prüfen Sie Reiseangebote besonders genau, wenn sie von Anbietern stammen, die Ihnen unbekannt sind. Oft werden vor Ort hohe Zusatzgebühren kassiert und Pflichtbesuche bei Verkaufsveranstaltungen verlangt.
Sicherungsschein?
Sie müssen mit der Buchung einer Pauschalreise einen Sicherungsschein ausgehändigt bekommen, der für Sie klar verständlich und nachprüfbar sein sollte. Über ihn garantiert Ihnen eine Versicherung die Erstattung des Reisepreises oder die Heimreise, wenn Ihr Veranstalter Insolvenz anmelden sollte. Schwarze Schafe in der Reisebranche geben zum Teil gefälschte Sicherungsscheine heraus, also Vorsicht! Ohne Übergabe eines Sicherungsscheins darf von Ihnen keine Zahlung, auch keine Anzahlung, für eine Reise verlangt werden.
Flugbuchung bei Airline = Vertrauenssache
Buchen Sie selbst ein Flugticket bei einer Airline, bekommen Sie keinen Sicherungsschein. Geht die Airline Pleite, sind eingezahlte Kundengelder oft verloren. Es gibt dagegen Insolvenz-Versicherungen, die man selbst abschließen kann, allerdings nur für Airlines, denen noch keine Pleite droht. Direkte Airline-Buchung ist heutzutage also "Vertrauenssache", da viele Airlines derzeit wirtschaftlich unter Druck stehen.
Seriöses Reisebüro?
Nicht immer leiten Reisebüros angenommene Kundengelder direkt an den Reiseveranstalter weiter. Fragen Sie, ob die Reise im Rahmen von "Direkt-Inkasso" gebucht wird. Nur dann darf das Reisebüro das Geld stellvertretend für den Veranstalter annehmen. Im Zweifel: beim Veranstalter nachfragen. In aktuellen Fällen, die bei uns eingegangen sind, hatten einzelne Reisebüros Kundengelder veruntreut und Buchungen nur vorgetäuscht. Dann haftet der Reiseveranstalter in der Regel nicht.
Reisebuchung von E-Mail-, Ebay- oder Internet-Angeboten
Hier besteht mittlerweile besondere Gefahr, auf Betrüger hereinzufallen. Wichtig deshalb, gewisse Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Halten Sie sich am besten an die Tipps des Verbandes Internet Reisevertrieb, nachzulesen unter folgendem Link: www.v-i-r.de/vir-sicher-online-buchen.htm.
Vorsicht ist besonders geboten, wenn Veranstalter oder Reise-Vermittler Sie dazu auffordern, Geld auf ausländische Bankkonten zu überweisen, auch Paypal-Bezahlung schützt hier nicht immer (zum Beispiel beim Reisegutschein-Kauf).
Positive Bewertungen sind erfahrungsgemäß häufiger gefälscht als Schlechte. Sie sollten sich also nicht allzu leicht täuschen lassen. Achten Sie vor allem auf Bewertungen, zu denen Buchungsnachweise eingereicht wurden. Hier ist die Wahrscheinlichkeit einer Fälschung geringer. Wer nach der Buchung von Problemen erfährt und dann wegen böser Vorahnungen eine Reise nicht antreten will, der riskiert Stornokosten.
Reisende müssen dem Veranstalter die Chance geben, die Reise wie gebucht auch zu realisieren. Macht man sich Sorgen, sollte man den Reiseveranstalter schriftlich um Stellungnahme bitten und sich zusichern lassen, dass die befürchteten Probleme oder Mängel nicht eintreten werden. Wenn dies bei Reiseantritt dann doch geschieht, haben Sie bessere Chancen, dagegen vorzugehen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, wenn es geht... Rufen Sie an!
Flugzeit-Änderung
Nach neuesten Urteilen sind Vorbehalte der Reiseveranstalter und Fluggesellschaften, die Flugzeiten seien unverbindlich bzw. könnten jederzeit geändert werden, unwirksam. In der Praxis akzeptieren das Veranstalter und Fluggesellschaften jedoch noch nicht unbedingt. Sie sollten in jedem Fall auf die gebuchten und vereinbarten Zeiten bestehen. Keinesfalls hinzunehmen ist, dass weitere Urlaubstage außer den An- und Abreisetagen beeinträchtigt werden. Dann sprechen Gerichte Urlaubern meistens eine Minderung des Reisepreises für die verlorene Urlaubszeit zu, besonders wenn die Nachtruhe stärker beeinträchtigt wird, als bei der Buchung abzusehen, so zum Beispiel auch für Tage der verspäteten Rückkehr.
Flug-Verspätung
Bei Flug-Verspätungen mit EU-Airlines und Abflügen in der EU stehen Ihnen ab zwei, drei oder vier Stunden (je nach Entfernung) Unterstützungsleistungen zu. Für Flug-Annullierungen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden gelten zudem folgende, pauschale Entschädigungssätze pro Passagier:
innergemeinschaftliche Flüge bzw. Flüge bis 1.500 Kilometer Entfernung = 250 €,
Flüge zwischen 1.500km und 3.500 km = 400 €,
Flüge über mehr als 3.500 km = 600 €.
Ab einer Verspätung von drei Stunden können Urlauber die Entschädigung oder Ersatzflüge verlangen, es sei denn, dass die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände entstanden ist, die von der Airline von vornherein nicht zu beherrschen gewesen wären und von ihr trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht zu vermeiden waren. Ab fünf Stunden Verzögerung besteht nach der EU-Verordnung ein Anspruch auf Rücktritt von den gebuchten Flügen und auf Ticketpreis-Rückerstattung. Die Details dieser Verordnung sind aber immer noch Gegenstand vieler Prozesse. Es gibt mittlerweile Zusammenschlüsse von Anwälten, die solche Ansprüche für Passagiere auf eigenes Kostenrisiko einklagen, gegen eine Erfolgs-Beteiligung (Beispiele: www.fairplane.de/flightright.de/refund.me/EUclaim). Wenn Sie den Eindruck haben, irgendwo völlig sitzengelassen zu werden, rufen Sie uns bitte an.
Als "Höhere Gewalt" gelten bei einer Reise Ereignisse, die von außen kommen und vom Veranstalter auch mit aller Sorgfalt nicht abwendbar gewesen wären. Solche Ereignisse müssen unvorhersehbar und erheblich sein, die Reise erschweren, gefährden oder beeinträchtigen, damit man sich dabei auf "Höhere Gewalt" berufen kann.
Im Einzelfall gibt es hier immer wieder Streit vor Gericht, wenn es darum geht, wie dies konkret auszulegen ist. Meistens gehen Gerichte davon aus, dass Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche zum Beispiel "Höhere Gewalt" sind, mittlerweile aber auch im Fall von Streiks. Sind gewisse Wetterlagen (Schneefall z.B.) vorhersehbar gewesen, gelten sie in der Regel nicht als "Höhere Gewalt".
Bei "Höherer Gewalt" dürfen sowohl der Reisende als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Das heißt, Sie können mit einer Kündigung wegen Höherer Gewalt den Urlaub abbrechen und den sofortigen Rückflug vom Reiseveranstalter organisieren lassen oder selbst organisieren. Das bedeutet außerdem: der Reisende hat Anspruch auf Rückerstattung noch nicht in Anspruch genommener Leistungen. Andererseits kann er den Veranstalter nicht für Auswirkungen des Ereignisses haftbar machen.
Pauschalreise-Veranstalter müssen ihre Reisenden nach einem solchen Reiseabbruch zwar weiterhin unterstützen und wenn vertraglich vereinbart zurück befördern, sie können Mehrkosten, die ihnen entstehen, aber teilweise umlegen und berechnen. Bei "Höherer Gewalt" greifen auch Versicherungen nicht. Hier besteht durchaus ein finanzielles Risiko für Reisende, vor allem wenn sie individuell buchen und selbst Flug und Hotel kombinieren."
Gleichgültig ob der Flug Teil einer Pauschalreise war oder separat gebucht wurde: Im Falle einer Flugannullierung oder Flugverspätung von mehr als 3 Stunden ist die Airline verpflichtet, den Passagieren Unterstützungsleistungen (Getränke, Verpflegung, ggf. Hotelunterbringungen) zukommen zu lassen. Zusätzlich sind pauschale Schadenersatzforderungen fällig (250 €/400 €/600 € pro Passagier - je nach Flugentfernung).
Allerdings kann sich der Carrier von dieser Zahlungspflicht befreien, wenn er nachweisen kann, dass die Annullierung/große Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurück geht, also quasi auf Umstände der Höheren Gewalt, die sich nicht haben vermeiden lassen, obwohl alle zumutbaren Maßnahmen vom Carrier ergriffen worden sind.
Sollten Sie am Flughafen des Urlaubsziels nicht abgeholt werden, obwohl Sie eine Pauschalreise mit Transfer gebucht haben - aufpassen! Es kann ein Hinweis darauf sein, dass der Veranstalter pleite ist und die örtliche Agentur deshalb die Arbeit eingestellt hat. Das sollte man recht schnell überprüfen, bevor noch weitere Dinge schief laufen. Rufen Sie uns bitte sofort an, wenn der Transfer nicht klappt und Sie sich auf eigene Kosten ein Taxi rufen müssen!
Sie haben Anspruch auf genau das Hotel, das Sie beim Veranstalter gebucht haben. Leider gibt es immer wieder Fälle von "Überbuchung", bei denen Reisende dann auf Ersatzhotels ausweichen sollen, weil ihr eigentliches Hotel angeblich mehr Buchungen angenommen hat, als es Zimmer besitzt. Wenn Sie in einem Hotel gebracht werden sollen, dass nicht zumindest so gleichwertig ist wie das Gebuchte und vielleicht auch eine ganz andere Lage hat, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf! Der Reiseleiter darf Sie auch nicht zwingen, einen Aufpreis zu zahlen, weil Ihr eigentlich gebuchtes Hotel überbucht sei. Rat: Unterschreiben Sie vor Ort keine Papiere, in denen Sie auf spätere Reisepreis-Minderungs-Ansprüche oder Schadenersatz verzichten.
Umzug im Hotel oder zwischen Hotels
Wenn Sie diese Umzüge nicht zu verantworten haben, steht Ihnen verschiedenen Gerichtsurteilen zufolge eine anteilige Reisepreisminderung für die dafür verlorene ("nutzlos aufgewendete") Urlaubszeit zu.
Was bei der Buchung in der aktuellen Katalog-Beschreibung stand, das gilt. Auf diese Leistungen haben Sie Anspruch, auch wenn es um Eindrücke geht, die über Katalogfotos vermittelt wurden. Solche Fotos dürfen nicht manipuliert sein. Die Lage des Hotels muss stimmen, verglichen mit den Fotos und der Hotelbeschreibung. Bietet das Hotel später gewisse, versprochene Leistungen nicht an (zum Beispiel: fehlende Animation, Abendprogramme, Poollandschaft...) oder sind sie nicht nutzbar, dann haben Sie in der Regel den Anspruch, später eine Reisepreis-Minderung zu verlangen.
Gravierend werden die Abweichungen von den versprochenen Leistungen, wenn nicht mehr genug "übrig bleibt", um den Urlaub auch wie beabsichtigt, zu verleben. Ein Wellness-Hotel mit geschlossenem Wellnessbereich dürfte für viele nutzlos sein - ebenso ein Resort, das für einen Badeurlaub in einem südlichen Land wirbt, das aber weder am Strand liegt noch Pools hat, die man nutzen kann - oder ein Familien-Clubhotel ohne Kinder-Pool, -Betreuung und Spielplatz. Sollte also an "Urlaub" nicht zu denken sein, wenn Sie vor Ort sind, schalten wir uns gerne ein.
In einem durchschnittlichen Hotel in südlichen Ländern sind ein-zwei schimmlige Fugen im Bad sicher als Unannehmlichkeit hinzunehmen. Anders ist es, wenn so viele Mängel zusammenkommen, dass die Nutzung des Zimmers nur eingeschränkt möglich ist, oder wenn die Mängel extrem groß sind - zum Beispiel:
Ähnlich wie bei Mängeln im Hotelzimmer muss auch hier eine Unzumutbarkeit gegeben sein, um sofort handeln zu können, wenn die Reiseleitung versagt:
Prüfen Sie vor der Abreise, ob Sie ausreichend Versicherungsschutz haben. Normale Krankenkassen übernehmen im Ausland oft nur Mindestsätze. Die Differenz zur tatsächlichen Arztrechnung müssen Patienten dann selbst tragen. Bei Notfall-Aufnahme in Privatkliniken müssen Urlauber unter Umständen für extrem hohe Rechnungen komplett selbst aufkommen. Es empfiehlt sich deshalb unbedingt der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Hier gibt es unter den Anbietern aber Unterschiede in der Haftung. Vorerkrankungen können ausgeschlossen sein.
Erkundigen Sie sich im Zweifel vor der Reisebuchung beim Versicherer und Ihrem Arzt, ob Versicherungs-Schutz besteht. Denken Sie auch daran, dass Sie vor Ort dennoch manche Zahlungen vorstrecken müssen und dafür Bargeld benötigen könnten. Sie sollten sich aber auf keinen Fall von Kliniken oder Hotelärzten erpressen lassen. Wenn Sie nach einer Behandlung unter Druck gesetzt werden, oder wenn die Ärzte versagen - dann melden Sie sich bitte bei uns!
Bestohlen zu werden, gilt normalerweise als "Allgemeines Lebensrisiko“. Urlauber müssen generell eben vorsichtig sein. Eine besondere Lage ergibt sich aber, wenn das Hotel oder der Veranstalter Ihnen eine Gefahr durch wiederholte Einbrüche/Diebstähle verschwiegen hat, oder wenn es Sicherheitsmängel gibt. Dann kann es sein, dass andere haften müssen.
Sicherheits-Tipps:
Behandeln Sie Ihre Zimmernummer vertraulich, deponieren Sie nicht alle Zahlungsmittel an einem Ort, nutzen Sie den Hotel-Safe (wenn er sicher erscheint. Es sollte möglichst ein solide befestigter Safe mit Codeschloss sein). Falls Sie einen Safe-Schlüssel bekommen, entfernen Sie falls nötig die Zimmernummer, damit Taschendiebe kein leichtes Spiel haben. Im Zweifel kann man oft auch Wertgegenstände gegen Quittung an der Hotel-Rezeption deponieren. Es gibt mittlerweile Prepaid-Kreditkarten, die für den Verlust-/Diebstahlfall komplett versichert sind. Eine gesunde Portion Skepsis und Vorsicht ist gerade im Urlaub wichtig.
Wenn Ferien-Wohnungen- oder -Häuser bei einem deutschen Reiseveranstalter gebucht werden, lassen sich Probleme ähnlich regeln, als wenn Sie auf solche Weise ein Hotel gebucht haben. Viel schwieriger wird es, wenn Sie über nur einen reinen Vermittler, also direkt bei einem Vermieter im Ausland gebucht haben. Dann müssen Sie Probleme auch im Ausland regeln, was nicht einfach ist, weil die Angelegenheit im Zweifel mit einem Gerichtsprozess enden könnte, den Sie im Ausland führen müssten. Tipp: Manche Vermittler haften auch für Mängel der Objekte, andere nicht. Hier sollte man vor der Buchung genau die Vertragsbedingungen lesen. Wie bei Hotels gilt hier auch: wenn Wohnung oder Haus unzumutbar sein sollten, melden Sie sich!
Bitte informieren Sie uns, wenn Ihnen Missstände auffallen, die für Sie oder andere zum Problem werden könnten: Abzocke, Betrug, Gefahren... vielleicht können wir dem nachgehen.
1. Unverzüglich beim Reiseleiter (Reiseveranstalter) beschweren und Abhilfe verlangen (wenn es geht unter Zeugen, dokumentiert durch Video/Fotos)
2. Nicht gegenüber der Reiseleitung damit drohen, RTL anzurufen! Professionelle Reiseleiter, die es ernst mit Ihnen meinen, kümmern sich auch so um ihre Gäste. Geben Sie ihnen also eine Chance. Aber rufen Sie uns, wenn Sie merken, dass Ihre Bemühungen vor Ort nichts bringen.
3. Sichern Sie Beweise, filmen oder fotografieren Sie die Mängel, notieren Sie Namen von Zeugen.
4. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie dann nicht weiterkommen sollten oder die Lage droht, zu eskalieren.
5. Falls Sie uns nicht zur Hilfe gerufen haben und schon wieder zu Hause sind, müssen Sie wissen: Spätestens bis einen Monat nach Ihrer planmäßigen Rückkehr müssen Sie Ihre Ansprüche - zusätzlich - schriftlich beim Reiseveranstalter geltend gemacht haben, sonst verfallen sie.
Wir sind natürlich bemüht, Ihnen zu helfen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen!
Wir bitten aber auch um Ihr Verständnis, dass wir keine Haftung dafür übernehmen können, dass - wenn wir uns einschalten oder Ihnen Tipps, wie zum Beispiel auch die Vorgenannten, geben - Ihre Ansprüche und Wünsche tatsächlich erfüllt und durchgesetzt werden. Etwaige Folgekosten, die bei der Geltendmachung von Ansprüchen entstehen, müssten Sie natürlich selber tragen, sollten Sie die Ansprüche per Rechtsanwalt oder Gericht durchsetzen wollen.
Etwaige Zusatzkosten vor Ort versuchen wir natürlich zu vermeiden, sollten Sie zum Beispiel ein anderes Hotel bekommen oder einen anderen Rückflug nehmen müssen. Wir müssen aber auch davon ausgehen, dass das mit Ihnen Besprochene vor Ort in der Form akzeptiert wird und Sie für etwaige zusätzliche Kosten einstehen werden.
Wenn wir zu Ihnen reisen, zu Ihrem Urlaubsort, um den Fall aufklären und helfen zu können, setzen wir voraus, dass Sie an der Aufklärung des Sachverhaltes nicht nur aktiv mitwirken, sondern uns wahrheitsgemäß die Sachlage schildern, mögliche Beweise sichern und so weiter. Gleiches gilt im Zusammenhang mit Filmaufnahmen und deren Verwertung innerhalb der Mediengruppe RTL und deren Plattformen. Insoweit erwarten wir, dass Sie und Ihre Mitreisenden keine Einwände gegen die Filmaufnahmen haben, diesen ausdrücklich zustimmen und an sich hieran beteiligen. Zudem bitten wir um Verständnis, dass wir ebenfalls von Ihrer Einwilligung ausgehen müssen, etwaige Telefonate mitzuschneiden, aufzunehmen und ebenfalls wie vorgenannt zu verwerten. Denn bereits das frühzeitige Dokumentieren aller Entwicklungen eines Falles ist für das Lösen der Probleme sehr wichtig.
Reiserechtlich wird das Urlaubsretter-Team unterstützt durch Rechtsanwalt Paul Degott in Hannover.





