Der RTL-Urlaubsretter ist 2012 für Sie wieder unterwegs

Foto: RTL
Rufen Sie uns an, wenn Sie Probleme im Urlaub haben!
Häufig steht man in solchen Situationen ohne Hilfe da, weil man sich in den meisten Ländern nicht gut genug auskennt, die Sprache nicht ausreichend spricht und Kontakte zu den passenden Ansprechpartnern fehlen. Aber Sie sind in solchen Situationen nicht allein, denn es gibt den RTL-Urlaubsretter Ralf Benkö.
Unterstützen Sie den RTL-Ferienreporter
Wenn Sie im Urlaub Probleme haben, zögern Sie nicht zum Telefon zu greifen und den kompetenten RTL-Ferienreporter und sein Team anzurufen. Die Kollegen kommen Ihnen zur Hilfe, wenn Sie beispielsweise in einem Horrorhotel gelandet sind, wenn Ihr Reiseleiter Sie im Stich lässt, der Strand eine Kloake ist, wenn Sie betrogen worden sind, einen Unfall hatten, nicht mehr ein und aus wissen. Urlaubs-Unglück ist ja leider auf ganz verschiedenen Wegen möglich.RTL-Ferienreporter Ralf Benkö rettet bereits seit 2004 Touristen in Not: "Zögern Sie nicht, einfach anzurufen. Je früher Sie sich melden, desto besser können wir helfen. Filmen und dokumentieren Sie die Mängel und Probleme, so schnell es geht. Notieren Sie sich die Namen und Telefonnummern von Zeugen. Es ist wichtig, Beweise zu sammeln", erklärt Benkö.
Der Ferienretter ist mit seinem Team permanent reisebereit.
Sie erreichen ihn über die Hotline: +49 170 456 4949. An diese Nummer können Sie auch SMS oder MMS mit Fotos/Videos schicken.
Sie erreichen Ralf Benkö aber auch per Mail an: urlaubsretter@rtl.de.
Unsere Faxnummer: +49 (0) 221 456 9518000
Folgende Daten und Informationen sind wichtig:
- Was ist Ihr Problem?
- Wie heißen Sie und Ihre Mitreisenden?
- Unter welchen Handynummern können wir Sie vor Ort erreichen?
- In welchem Hotel und Zimmer sind Sie untergekommen?
- Was ist Ihr Reisezeitraum und Abflugort in Deutschland?
- Wie heißt Ihr Veranstalter?
- Wer ist vielleicht noch betroffen?
Gewisse Dinge muss ein Urlauber hinnehmen, auch wenn sie ihm nicht gefallen. Irgendwann ist damit aber Schluss. Dann darf man sich wehren. Doch wann wird diese Grenze überschritten? Wann hat man gute Chancen, gegen Mängel im Hotel, rücksichtslose Reiseleiter oder uneinsichtige Veranstalter vorzugehen? Hier meine Tipps...
Ihr Ralf Benkö, RTL-Reisereporter
Wir retten Ihren Urlaub!
Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen Reisen "gratis" zugesagt werden. Kaufleute verschenken normalerweise nichts. Prüfen Sie Reiseangebote besonders genau, wenn sie von Anbietern stammen, die Ihnen unbekannt sind. Sie müssen mit der Buchung einer Pauschalreise einen Sicherungsschein ausgehändigt bekommen, der für Sie klar verständlich und nachprüfbar sein sollte. Über ihn garantiert Ihnen eine Versicherung die Erstattung des Reisepreises oder die Heimreise, wenn Ihr Veranstalter Insolvenz anmelden sollte. Schwarze Schafe in der Reisebranche geben zum Teil gefälschte Sicherungsscheine heraus, also Vorsicht! Ohne Übergabe eines Sicherungsscheins darf von Ihnen keine Zahlung, auch keine Anzahlung, für eine Reise verlangt werden!
Positive Bewertungen sind erfahrungsgemäß häufiger gefälscht als Schlechte. Sie sollten sich also nicht allzu leicht "blenden" lassen. Wer nach der Buchung von Problemen erfährt und dann wegen böser Vorahnungen eine Reise nicht antreten will, der riskiert Stornokosten. Reisende müssen dem Veranstalter die Chance geben, die Reise wie gebucht auch zu realisieren. Macht man sich Sorgen, sollte man den Reiseveranstalter schriftlich um Stellungnahme bitten und sich zusichern lassen, dass die befürchteten Probleme oder Mängel nicht eintreten werden. Wenn dies bei Reiseantritt dann doch geschieht, haben Sie bessere Chancen, dagegen vorzugehen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, wenn es geht... Rufen Sie an!
Wenn Ihr Vertragspartner nach der Buchung die vereinbarten Flugzeiten verändert, ist es bei Pauschalreisen mit Charterflügen von Urlaubern meistens hinzunehmen, wenn die Änderung nur den An- oder Abreisetag betrifft und wenn der Veranstalter bei der Buchung auf seinen Vorbehalt einer Flugzeiten-Änderung hingewiesen hatte. Sobald weitere Urlaubstage beeinträchtigt werden, sprechen Gerichte Urlaubern meistens eine Minderung des Reisepreises für die verlorene Urlaubszeit zu, besonders wenn die Nachtruhe stärker beeinträchtigt wird, als bei der Buchung abzusehen. Bei Flug-Verspätungen mit EU-Airlines und Abflügen in der EU stehen Ihnen ab zwei, drei oder vier Stunden (je nach Entfernung s.u.) Unterstützungsleistungen zu. Für Flug-Annulierungen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden gelten zudem folgende, pauschale Entschädigungsätze pro Passagier: Flüge bis 1500km Entfernung = 250€, Flüge zwischen 1500km und 3500km = 400€, Flüge über mehr als 3500km = 600€. Ab einer Verspätung von drei Stunden können Urlauber die Entschädigung oder Ersatzflüge verlangen, es sei denn, dass die Verspätung durch Umstände entstanden ist, die von der Airline von vornherein nicht zu beherrschen gewesen wären. Ab fünf Stunden Verzögerung besteht nach der EU-Verordnung ein Anspruch auf Rücktritt von den gebuchten Flügen und auf Preis-Rückerstattung noch nicht genutzter Tickets. Die Details dieser Verordnung sind aber immer noch Gegenstand vieler Prozesse. Wenn Sie den Eindruck haben, irgendwo sitzengelassen zu werden, bitte melden.
Als „Höhere Gewalt“ gelten bei einer Reise Ereignisse, die von außen kommen und vom Veranstalter oder der Airline auch mit aller Sorgfalt nicht abwendbar gewesen wären. Solche Ereignisse müssen unvorhersehbar und erheblich sein, die Reise erschweren, gefährden oder beeinträchtigen, damit man sich dabei auf „Höhere Gewalt“ berufen kann. Im Einzelfall gibt es hier immer wieder Streit vor Gericht, wenn es darum geht, wie dies konkret auszulegen ist. Meistens gehen Gerichte davon aus, dass Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche zum Beispiel „Höhere Gewalt“ sind - Streiks dagegen nicht, wenn sie im Einflussbereich der betroffenen Airline oder des betroffenen Veranstalters stattfinden. Sind gewisse Wetterlagen (Schneefall z.B.) vorhersehbar gewesen, gelten sie in der Regel auch nicht als „Höhere Gewalt“. Bei „Höherer Gewalt“ dürfen sowohl der Reisende als auch der Veranstalter oder die Airline den Vertrag kündigen. Das bedeutet dann: der Reisende hat Anspruch auf Rückerstattung noch nicht in Anspruch genommener Leistungen. Andererseits kann er den Veranstalter nicht für Auswirkungen des Ereignisses haftbar machen. Pauschalreise-Veranstalter müssen ihre Reisenden zwar weiter unterstützen und wenn vertraglich vereinbart zurückbefördern, sie können Mehrkosten, die ihnen entstehen, aber teilweise umlegen und berechnen. Sie können nach der Kündigung den Urlaub abbrechen und den Rückflug organisieren. Bei „Höherer Gewalt“ greifen auch Versicherungen nicht. Hier besteht durchaus ein finanzielles Risiko für Reisende, vor allem wenn sie individuell buchen und selbst Flug und Hotel kombinieren.
Sollten Sie am Flughafen des Urlaubsziels nicht abgeholt werden, obwohl Sie eine Pauschalreise mit Transfer gebucht haben - Aufpassen! Es kann ein Hinweis darauf sein, dass der Veranstalter Pleite ist und die örtliche Agentur deshalb die Arbeit eingestellt hat. Das sollte man recht schnell überprüfen, bevor noch weitere Dinge schief laufen. Rufen Sie uns bitte sofort an, wenn der Transfer nicht klappt und Sie sich auf eigene Kosten ein Taxi rufen müssen!
Sie haben Anspruch auf genau das Hotel, das Sie beim Veranstalter gebucht haben. Wenn Sie in ein Hotel gebracht werden, dass nicht zumindest gleichwertig ist wie das Gebuchte und vielleicht auch in ganz anderer Lage, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf!
Was bei der Buchung in der aktuellen Katalog-Beschreibung stand, das gilt. Auf diese Leistungen haben Sie Anspruch, auch wenn es um Eindrücke geht, die über Katalogfotos vermittelt wurden. Solche Fotos dürfen nicht manipuliert sein. Die Lage des Hotels muss stimmen, verglichen mit den Fotos und der Hotelbeschreibung. Bietet das Hotel später gewisse, versprochene Leistungen nicht an (zum Beispiel: fehlende Animation, Abendprogramme, Poollandschaft...) oder sind sie nicht nutzbar, dann haben Sie in der Regel den Anspruch, später eine Reisepreis-Minderung zu verlangen. Gravierend werden die Abweichungen von den versprochenen Leistungen, wenn nicht mehr genug „übrig bleibt“, um den Urlaub auch wie beabsichtigt, zu verleben. Ein Wellness-Hotel mit geschlossenem Wellnessbereich in Deutschland dürfte für viele nutzlos sein - ebenso ein Resort, das für einen Badeurlaub in einem südlichen Land wirbt, das aber weder am Strand liegt noch Pools hat, die man nutzen kann ... oder ein Familien-Clubhotel ohne Kinder-Pool, -Betreuung und Spielplatz. Sollte also an „Urlaub“ also nicht zu denken sein, wenn Sie vor Ort sind, schalten wir uns gerne ein.
In einem durchschnittlichen Hotel in südlichen Ländern sind ein-zwei schimmlige Fugen im Bad sicher als Unannehmlichkeit hinzunehmen. Anders ist es, wenn so viele Mängel zusammenkommen, dass die Nutzung des Zimmers nur eingeschränkt möglich ist, oder wenn die Mängel extrem groß sind - zum Beispiel:
Ähnlich wie bei Mängeln im Hotelzimmer muss auch hier eine Unzumutbarkeit gegeben sein, um sofort handeln zu können, wenn die Reiseleitung versagt:
Prüfen Sie vor der Abreise, ob Sie ausreichend Versicherungsschutz haben. Normale Krankenkassen übernehmen im Ausland oft nur Mindestsätze. Die Differenz zur tatsächlichen Arztrechnung müssen Patienten dann selbst tragen. Es empfiehlt sich unbedingt der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Denken Sie daran, dass es aber auch dann sein kann, dass Sie vor Ort für gewisse Zahlungen Bargeld benötigen. Sie sollten sich aber auf keinen Fall von Kliniken oder Hotelärzten erpressen lassen. Wenn Sie nach einer Behandlung unter Druck gesetzt werden, oder wenn die Ärzte versagen - melden Sie sich!
Bestohlen zu werden, gilt normalerweise als "Allgemeines Lebensrisiko“. Urlauber müssen generell eben vorsichtig sein. Eine besondere Lage ergibt sich aber, wenn das Hotel oder der Veranstalter Ihnen eine Gefahr durch wiederholte Einbrüche/Diebstähle verschwiegen hat, oder wenn es Sicherheitsmängel gibt. Dann kann es sein, dass andere haften müssen. Vielleicht können wir in solchen Fällen helfen.
Wenn Ferien-Wohnungen- oder -Häuser bei einem deutschen Veranstalter oder Anbieter gebucht werden, lassen sich Probleme ähnlich regeln, als wenn Sie auf solche Weise ein Hotel gebucht haben. Viel schwieriger wird es, wenn Sie über nur einen reinen Vermittler, also direkt bei einem Vermieter im Ausland gebucht haben. Dann müssen Sie Probleme auch im Ausland regeln, was nicht einfach ist, weil die Angelegenheit im Zweifel mit einem Gerichtsprozess enden könnte, den Sie im Ausland führen müssten. Wie bei Hotels (s.o.) gilt hier auch: wenn Wohnung oder Haus unzumutbar sein sollten, melden Sie sich!
Bitte informieren Sie uns, wenn Ihnen Missstände auffallen, die für Sie oder andere zum Problem werden könnten: Abzocke, Betrug, Gefahren... vielleicht können wir dem nachgehen.
1. unverzüglich beim Reiseleiter beschweren und Abhilfe verlangen (wenn es geht unter Zeugen, dokumentiert durch Video/Fotos)
2. nicht gegenüber der Reiseleitung damit drohen, RTL anzurufen! Professionelle Reiseleiter, die es ernst mit Ihnen meinen, kümmern sich auch so um ihre Gäste. Geben Sie ihnen also eine Chance. Aber rufen Sie uns, wenn Sie merken, dass Ihre Bemühungen vor Ort nichts bringen.
3. Sichern Sie Beweise, filmen oder fotografieren Sie die Mängel, notieren Sie Namen von Zeugen.
4. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie dann nicht weiterkommen sollten oder die Lage droht, zu eskalieren.
5. Falls Sie uns nicht zur Hilfe gerufen haben und schon wieder zu Hause sind, müssen Sie wissen: Spätestens bis einen Monat nach ihrer planmäßigen Rückkehr müssen Sie Ihre Ansprüche -zusätzlich- schriftlich beim Reiseveranstalter geltend gemacht haben, sonst verfallen sie.
Wir sind natürlich bemüht, Ihnen zu helfen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen!
Wir bitten aber auch um Ihr Verständnis, dass wir keine Haftung dafür übernehmen können, dass – wenn wir uns einschalten oder Ihnen Tipps, wie zum Beispiel auch die Vorgenannten, geben – Ihre Ansprüche und Wünsche tatsächlich erfüllt und durchgesetzt werden. Etwaige Folgekosten, die bei der Geltendmachung von Ansprüchen entstehen, müssten Sie natürlich selber tragen, sollten Sie die Ansprüche per Rechtsanwalt oder Gericht durchsetzen wollen.
Etwaige Zusatzkosten vor Ort versuchen wir natürlich zu vermeiden, sollten Sie zum Beispiel ein anderes Hotel bekommen oder einen anderen Rückflug nehmen müssen. Wir müssen aber auch davon ausgehen, dass das mit Ihnen Besprochene vor Ort in der Form akzeptiert wird und Sie für etwaige zusätzliche Kosten einstehen werden.
Wenn wir zu Ihnen reisen, zu Ihrem Urlaubsort, um den Fall aufklären und helfen zu können, dann müssen wir davon ausgehen, dass Sie und Ihre Mitreisenden gegen Filmaufnahmen und deren Verwertung in der Mediengruppe RTL keine Einwände haben.










