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Pflegestufen: Sprechen Sie mit der Pflegekasse

28.10.12
PflegekasseDer Gutachter sieht - anders als die Angehörigen - den Pflegefall extrem sachlich und nüchtern
Foto: deutsche presse agentur

'Ehrenamtliche Betreuung' muss beantragt werden

Pflegebedürftige können Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen. Wie viel das ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel wie pflegebedürftig die Person ist, oder aber auch, ob die Angehörigen selber pflegen oder eine Heimversorgung ansteht.

Ansprechpartner für Leistungen aus der Pflegeversicherung ist immer die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Er oder sie muss die Leistungen auch selber beantragen. Wenn der Pflegebedürftige das nicht mehr selber kann, ist es wichtig, dass Angehörige (oder aber auch Freunde oder der Arzt) eine Ehrenamtliche Betreuung (früher Vormundschaft) beim Amtsgericht beantragen. Dann können auch sie im Namen des zu Pflegenden die Pflegestufe beantragen. Der Antrag ist in der Regel wenig kompliziert. Meist reicht ein formloses Schreiben. Rufen Sie einfach vorher bei der Pflegekasse an, wie es dort gehandhabt wird.

Für die Höhe des Geldes sind die sogenannten Pflegestufen relevant. Es gibt insgesamt drei Pflegestufen. Wer in welche eingeordnet wird, entscheidet die Pflegekasse aufgrud des Gutachtens des MDK, also dem Medizinische Dienst der Krankenversicherung. Bei seinem Besuch ermittelt der Gutachter den minutengenauen Hilfebedarf des Menschen. Die Pflegesachverständige Manuela Raiss empfiehlt, sich auf den Besuch des MDKs gründlich vorzubereiten, und zwar mit Hilfe eines Pflegetagebuchs.

Die Erfahrung vieler Pflegender ist, dass die Gutachter extrem knauserig mit der Pflegezeit sind. Deshalb sollte vor dem Besuch am besten mit jemandem gesprochen werden, der das Verfahren genau kennt.

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Die Leistungen

Wenn Angehörige oder aber auch Nachbarn oder Freunde, den Pflegebedürftigen zu Hause pflegen, bekommt der Pflegebedürftige 'Pflegegeld'. Das kann er seinen Helfern dann zukommen lassen.

Im Moment sind das pro Monat zwischen 235 Euro (Pflegestufe 1) und 700 Euro (Pflegestufe 3). "Grundsätzlich wird Pflegegeld nur bei häuslicher Pflege gezahlt. Manche Pflegebedürftige werden jedoch stationär in einem Pflegeheim und - beispielsweise am Wochenende oder in den Ferien - zu Hause betreut. In diesem Fall zahlt die Pflegeversicherung für jeden Tag der häuslichen Pflege anteilig Pflegegeld unter Anrechnung der Leistungen des stationären Pflege.", sagt Gabriele Baron von der Techniker-Krankenkasse. Die Sätze der Pflegeversicherung gelten für alle Kassen gleichermaßen.

Übernimmt ein Pflegedienst die Pflege oder einen Teil der Pflege können Pflegesachleistungen' beantragt werden. Hier gibt es derzeit zwischen 450 Euro (Pflegestufe 1) bis 1.550 Euro (Pflegestufe 3). In besonderen Fällen, sogenannten Härtefällen mit hohem Pflegebedarf, kann der Pflegebedürftige 1.918 Euro bekommen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Pflegebedürftige Krebs im Endstadium hat und rund um die Uhr von mehreren Pflegekräften zeitgleich gepflegt werden muss.

Für die Pflege in einem Heim übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten, auch hier je nach Aufwand der Pflege. In der Pflegestufe 1 sind das 1.023 Euro, in der Stufe 2 1.279 und in Stufe 3 1.550 Euro. In Einzelfällen kann bei einem besonders hohem Pflegeaufwand bis zu 1.918 Euro gezahlt werden.

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