Neue Lebensmittel-Verordnung: Was drauf steht, ist auch drin!
14.12.12
Keine Werbelügen mehr
Ab jetzt gilt für Lebensmittel: Was drauf steht, ist auch drin! Denn laut EU-Verordnung sind ab sofort irreführende oder gar falsche Versprechungen auf Lebensmittel-Verpackungen verboten. Die Angaben müssen wissenschaftlich nachweisbar sein.
"Gut für Haut und Haar", "Stoppt den Haarausfall", "Stabilisiert die Darmflora" - solche und ähnliche Slogans auf Verpackungen von Lebensmitteln versprechen oft mehr, als sie halten können. Nun sollen sich Verbraucher darauf verlassen können, dass gesundheitsfördernde Angaben auf den Verpackungen wahr und wissenschaftlich belegt sind. Denn die Firmen müssen ihre Slogans bei der EU-Kommission einreichen und genehmigen lassen. Es gilt eine neue Verordnung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
"Gut für Haut und Haar", "Stoppt den Haarausfall", "Stabilisiert die Darmflora" - solche und ähnliche Slogans auf Verpackungen von Lebensmitteln versprechen oft mehr, als sie halten können. Nun sollen sich Verbraucher darauf verlassen können, dass gesundheitsfördernde Angaben auf den Verpackungen wahr und wissenschaftlich belegt sind. Denn die Firmen müssen ihre Slogans bei der EU-Kommission einreichen und genehmigen lassen. Es gilt eine neue Verordnung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
Auf einer Milchtüte darf beispielsweise stehen: "Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt". Das ist erlaubt, wenn in der Milch tatsächlich genügend Calcium ist. Und auf der Saftverpackung darf es heißen: "Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei". Vorausgesetzt, nach Überprüfung ist auch wirklich genug Vitamin C enthalten!












