Neue Gesetze: Das ändert sich ab 1. August
30.07.12
Kinder und Familien profitierten von einer Gesetzesänderung zum 1. August - zumindest in der Hansestadt Hamburg.Foto: Fotolia Deutschland
Gute Nachrichten für Verbraucher
Alles neu macht der Mai? Gut möglich. Aber auch zum 1. August wird einiges anders, denn es treten wieder neue Gesetze in Kraft. Wir stellen die wichtigsten Veränderungen vor.
Weniger Internet-Abo-Fallen
Ein kleiner Klick an unauffälliger Stelle - und schon ist man ein Zeitschriften-Abonnent. Damit soll nun Schluss sein. Mit dem neuen Gesetz zu Geschäften im Internet hoffen Verbraucherschützer auf ein Ende der Abzocke mit Abo-Fallen. Ab August müssen Internethändler bei jeder Bestellung deutlich sichtbar einen 'Kosten-Button' einblenden. "Greift das neue Gesetz, könnte das massenhafte Unterjubeln von Verträgen erfolgreich eingedämmt werden", sagten Vertreter der Verbraucherzentrale Hessen (VZH).
Mehr Kita-Plätze
Vorbildlich, die Hamburger: In der Hansestadt haben Zweijährige vom 1. August an einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Der Stadtstaat setzt damit die 2007 bundesweit beschlossene Kitaplatz-Garantie schon ein Jahr früher um als vorgesehen. Die Sozialbehörde geht davon aus, dass von September an etwa 20.200 Kinder unter drei Jahren eine Krippenbetreuung in Kitas oder in Kindertagespflege in Anspruch nehmen werden. Laut Sozialbehörde werden damit voraussichtlich 75 Prozent der Zweijährigen eine Betreuung in einer Kita oder in Kindertagespflege nutzen können.
Weniger Internet-Abo-Fallen
Ein kleiner Klick an unauffälliger Stelle - und schon ist man ein Zeitschriften-Abonnent. Damit soll nun Schluss sein. Mit dem neuen Gesetz zu Geschäften im Internet hoffen Verbraucherschützer auf ein Ende der Abzocke mit Abo-Fallen. Ab August müssen Internethändler bei jeder Bestellung deutlich sichtbar einen 'Kosten-Button' einblenden. "Greift das neue Gesetz, könnte das massenhafte Unterjubeln von Verträgen erfolgreich eingedämmt werden", sagten Vertreter der Verbraucherzentrale Hessen (VZH).
Mehr Kita-Plätze
Vorbildlich, die Hamburger: In der Hansestadt haben Zweijährige vom 1. August an einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Der Stadtstaat setzt damit die 2007 bundesweit beschlossene Kitaplatz-Garantie schon ein Jahr früher um als vorgesehen. Die Sozialbehörde geht davon aus, dass von September an etwa 20.200 Kinder unter drei Jahren eine Krippenbetreuung in Kitas oder in Kindertagespflege in Anspruch nehmen werden. Laut Sozialbehörde werden damit voraussichtlich 75 Prozent der Zweijährigen eine Betreuung in einer Kita oder in Kindertagespflege nutzen können.
Ein Skandal bewegt derzeit ganz Deutschland: In Göttingen sollen zwei Ärzte die Labordaten von Dutzenden Patienten geändert haben, damit ihre Patienten auf den Wartelisten für Organe weiter nach oben rückten. Solche Manipulationen sollten künftig verhindert werden. Das zum Monatswechsel in Kraft tretende Transplantationsgesetz sieht vor, dass eine bei der Bundesärztekammer angesiedelte Prüfungskommission Transplantationszentren und Entnahmekrankenhäuser genauer unter die Lupe nimmt. Bei Verstößen müssen die zuständigen Länderbehörden informiert werden. Entnahmekrankenhäuser müssen Transplantationsbeauftragte bestellen.
Mehr LKW-Maut
Auf den Autobahnen ist sie schon seit sieben Jahren Pflicht - jetzt wird die Lkw-Maut auch auf etliche Bundesstraßen mit Überholspur ausgedehnt. Für Lastwagen ab zwölf Tonnen ist nun auch auf 1.135 Kilometern Bundesstraße eine Maut fällig. Dies sind 84 Abschnitte mit vier Fahrspuren, die an Autobahnen angebunden sind. Einen Bundesstraßen-Spezialtarif gibt es nicht. Kassiert werden wie auf Autobahnen im Schnitt 17 Cent je Kilometer. Damit sollen jährlich etwa 100 Millionen Euro in die Staatskasse fließen. Zugutekommen soll das Geld der Instandhaltung von Fahrbahnen oder Brücken. Überwachen sollen die Mautpflicht Streifenwagen des Bundesamts für Güterverkehr.
Bessere Arbeitskräfte
Fachkräftemangel soll in Zukunft möglichst kein Thema sein. Darum hat die Bundesregierung die sogenannte 'Bluecard' für hochqualifizierte Ausländer eingeführt. Spezialisten aus Nicht-EU-Ländern sollen durch die neue Sondergenehmigung vom 1. August an leichter einen Job in der EU bekommen. Informatiker aus einem Drittland dürfen beispielsweise zuziehen, wenn sie rund 35.000 Euro jährlich verdienen. Bislang galt für die Zuwanderung von Spezialisten mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung hierzulande eine Schwelle von 66.000 Euro. Mehr Informationen zur Fachkräfteoffensive des Staates gibt es auf den Internetseiten www.fachkraefte-offensive.de und www.make-it-in-Germany.com.












