Mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger
13.09.12
Empfänger von Hartz IV sollen ab Januar 2013 mehr Geld bekommen.Foto: dpa bildfunk
Steigende Energiepreise fressen Anhebung auf
Empfänger von Hartz IV bekommen ab Januar 2013 mehr Geld. Die Bundesregierung will die monatliche Regelzahlung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Jahresanfang um acht Euro auf 382 Euro anheben. Auch die Bedarfssätze für Kinder werden erstmals für alle drei Altersgruppen angehoben, wie das Arbeitsministerium bestätigte. Am kommenden Mittwoch soll die entsprechende Verordnung vom Kabinett gebilligt werden.
Die Grünen kritisierten, angesichts steigender Energiepreise werde die Kaufkraft der Betroffenen trotz der Anhebung sinken. Der Paritätische Wohlfahrtsverband warf dem Ministerium vor, die Anhebung "willkürlich" kleinzurechnen. Die Bundesregierung begehe damit "mutwillig einen erneuten Verfassungsbruch", erklärte der Verband.
Ein Sprecher des Ministeriums wies dies zurück. Verschiedene Gerichtsurteile hätten die Rechtmäßigkeit der Berechnungsgrundlage bestätigt. Die Anhebung der Hartz-IV-Zahlungen ist gesetzlich vorgegeben. Sie ergibt sich aus einem Mischindex, der die Preissteigerung und die Entwicklung der Löhne berücksichtigt.
Die Grünen kritisierten, angesichts steigender Energiepreise werde die Kaufkraft der Betroffenen trotz der Anhebung sinken. Der Paritätische Wohlfahrtsverband warf dem Ministerium vor, die Anhebung "willkürlich" kleinzurechnen. Die Bundesregierung begehe damit "mutwillig einen erneuten Verfassungsbruch", erklärte der Verband.
Ein Sprecher des Ministeriums wies dies zurück. Verschiedene Gerichtsurteile hätten die Rechtmäßigkeit der Berechnungsgrundlage bestätigt. Die Anhebung der Hartz-IV-Zahlungen ist gesetzlich vorgegeben. Sie ergibt sich aus einem Mischindex, der die Preissteigerung und die Entwicklung der Löhne berücksichtigt.
Die neuen Bedarfssätze im Überblick
Dem Mischindex zufolge müssten die Regelsätze um 2,26 Prozent steigen. Durch die Rundung auf volle Euro-Beiträge fällt sie beim Regelsatz von dann 382 Euro mit 2,1 Prozent etwas geringer aus. Wenn die zustimmungspflichtige Verordnung Bundestag und Bundesrat passiert, lauten die Bedarfssätze im kommenden Jahr wie folgt:- alleinstehende Erwachsene 382 Euro;
- jeweils für zwei in einem Haushalt zusammenlebende Erwachsene 345 Euro (plus acht Euro);
- erwachsene Kinder ohne eigenen Haushalt 306 Euro (plus sieben Euro);
- Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 289 Euro (plus zwei Euro);
- Kinder von sechs bis 13 Jahren 255 Euro (plus vier Euro);
- Kinder bis zum sechsten Lebensjahr 224 Euro (plus fünf Euro).
Noch Anfang des Jahres wurde über eine Erhöhung von mindestens 10 Euro der Hartz-IV-Bezüge fürs kommende Jahr spekuliert. Darauf hatte eine damals unbeachtet gebliebene Vertragspassage in dem von Schwarz-Gelb verabschiedeten Steuersenkungsgesetz hingedeutet.










