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Megaupload dicht: Womit User jetzt rechnen müssen

20.01.12
Megaupload dicht: Womit User jetzt rechnen müssenDie Filmindustrie macht Druck: Den Filehostern geht es jetzt an den Kragen.
Foto: dpa bildfunk

Filehoster der Piraterie beschuldigt

Die US-Behörden sind massiv gegen den Filehoster Megaupload vorgegangen, haben entsprechende Internetseiten schließen und mehrere Beteiligte festnehmen lassen. Der deutsche Gründer von megaupload.com, Kim Schmitz, wurde in Neuseeland verhaftet. Den Betreibern von Megaupload werden Urheberrechtsverstöße vorgeworfen.

Filehoster wie Megaupload oder Rapidshare bieten ihren Kunden die Möglichkeit, riesige Datenmengen abzulegen und Dritten den Zugriff auf diese Datenmengen zu erlauben. Im Gegensatz zu Tauschbörsen ist das Hoch- und Runterladen der Dateien in einer sehr hohen Geschwindigkeit möglich.

Film- und Musikunternehmen werfen den Filehostern Piraterie vor. Denn auch wenn sie die urheberrechtlich geschützten Inhalte nicht selber ablegen, unterbinden die Filehoster in den Augen der Rechteinhaber nicht in ausreichendem Maß das illegale Treiben auf ihren Seiten. So soll den großen Hollywoodstudios allen durch Megaupload ein Schaden von mindestens 500 Milionen Dollar entstanden sein.

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Womit User jetzt rechnen müssen

Die deutschen Nutzer von Megaupload müssen mit ähnlichen Konsequenzen rechnen wie im Fall von kino.to. Über die Internetseite konnten Nutzer urheberrechtlich geschützte Kinofilme anschauen. Die gestreamten Videodateien lagen auf Filehostern wie Megaupload.

Das Amtsgericht Leipzig hatte einen User zu 1 Jahr und 9 Monate Haftstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte insgesamt 53.616 urheberrechtlich geschützte Inhalte auf mehrere Filehoster illegal hochgeladen. Dass das zur Verfügung stellen illegaler Inhalte nicht erlaubt ist, ist unter Juristen unstrittig.

Problematisch wird es allerdings, wenn es nur um das Anschauen von Filmen geht. Denn die meisten User von Megaupload haben wohl keine Videos hoch- oder runtergeladen, sich aber Videos als Stream angeschaut. Und ob alleine das Anschauen von Videos illegal ist und sogar strafrechtlich verfolgt werden kann, darüber streiten sich die Experten.

Denn eine Urheberrechtsverletzung liegt nur dann vor, wenn das geschützte Werk verfielfältigt wird. Das kann das Brennen auf eine DVD oder das Ablegen auf einer Festplatte sein. Bei einem Stream werden allerdings kleine Teile einer Filmdatei zwischengepuffert. Für viele Juristen reicht das noch nicht für eine Vervielfältigung aus.

Es gibt allerdings Gerichte, die bereits das Anschauen von Videos als strafbare Handlung ansehen. Der im kino.to-Prozess zuständige Richter betonte, dass bereits das Aufrufen eines illegalen Filmstreams strafbar sein kann. Denn mit dem Begriff "verfielfältigen" habe der Gesetzgeber "herunterladen" gemeint. Und dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen, das beim Streaming stattfinde. Jeder Nutzer müsse sich bewusst sein, dass dahinter eine strafbare Vervielfältigungshandlung stehen könne.

Auch wenn im kino.to-Fall noch niemand nur für das Anschauen der Videos angeklagt und verurteilt wurde, sollten User in Zukunft aufpassen: Denn das kurze Filmvergnügen kann nicht nur strafrechtliche Konsequenzen haben, sondern auch abgemahnt werden. Und das kann ebenfalls richtig teuer werden.

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