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Lebensmittel: "Unbehandelt" und "kontrolliert" in die Irre geführt

08.06.12

"Aus kontrolliertem Anbau", "unbehandelt" oder "unter Schutzatmosphäre verpackt“: Lebensmittelhersteller kennzeichnen ihre Produkte mit vielerlei Formulierungen - damit sich die Produkte besser verkaufen.

Was bedeuten die Bezeichnungen eigentlich wirklich? Welche Kennzeichnungen führen uns Kunden in die Irre? Welcher Spruch hält nicht, was er verspricht?

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Was die Aufschriften auf Lebensmitteln wirklich heißen

"Kontrolliert": Kein kontrollierter, ökologischer oder biologischer Anbau, wie zunächst vermutet werden könnte. In Wirklichkeit steckt keine besondere Bedeutung dahinter.

"Unbehandelt": Leider nur die halbe Wahrheit: Die Produkte sind nach der Ernte nicht mit Wachs oder Anti-Schimmel-Mitteln behandelt, jedoch heißt das nicht, dass vor der Ernte nicht getrickst worden ist, wie z.B. mit Pestiziden.

"Nach der Ernte behandelt": Ein Mittel gegen Keimbildung ist aufgebracht, baut sich aber Stück für Stück selber ab. Experten halten sie für völlig harmlos.

"Ohne Zusatz von Geschmackverstärkern": Es sind keine Geschmacksverstärker im rechtlichen Sinne eines Lebensmittelzusatzstoffes beigefügt. Die Artikel können trotzdem natürliche geschmackverstärkende Zutaten enthalten.

"Unter Schutzatmosphäre verpackt": Die Schutzatmosphäre ist nicht schädlich und erhöht die Haltbarkeit der Produkte. Sie ist für den Verbraucher völlig unkritisch zu betrachten.

"Zuckerfrei": Enthält kein Zucker – dafür aber Fettanteile.

"Ohne Fett": Enthält kein Fett – dafür aber Zucker.

"Für Diabetiker geeignet": Diese Bezeichnung ist nicht wissenschaftlich geprüft und gerechtfertigt. Haushaltszucker wird in diesen Produkten durch Fruchtzucker ersetzt und stellt keine gesunde Alternative dar.

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