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Gerichtsvollzieher und meine Rechte

16.09.11
Der Gerichtsvollzieher sucht Wertgegenstände zum Pfänden. Er darf aber nicht alles mitnehmen. Das sind Ihre Rechte.Der Gerichtsvollzieher darf nicht alles mitnehmen. Das sind Ihre Rechte.
Foto: deutsche presse agentur

Gerichtsvollzieher machen Hausbesuche

„Guten Tag, mein Name ist Zwack, ich bin Ihr Gerichtsvollzieher.“ Wenn das Amtsgericht diesen Mann auf Ihre Adresse angesetzt hat, ist guter Rat teuer. Sie schulden jemandem Geld und der möchte es per Gericht eintreiben lassen. Der Gerichtsvollzieher will kontrollieren, wie viel Bargeld Sie dabei haben und ob Sie Wertgegenstände besitzen, die er versteigern lassen kann.

Muss ich ihn reinlassen?

Nein, Sie müssen – zunächst jedenfalls - nicht. Gegen Ihren Willen darf er nur mit einem Gerichtsbeschluss in Ihre Wohnung. Den kann er sich aber besorgen und dann öffnet er Ihre Haustür notfalls per Schlüsseldienst – auf Ihre Kosten!

Was kann gepfändet werden?

Im ersten Schritt wird er einen Blick in Ihr Portemonnaie werfen wollen. Das nennt sich Taschenpfändung. Sollten Sie da größere Summen drin haben, wird er ausrechnen, wie viel Sie im laufenden Monat noch benötigen. Der Rest ist weg! Eine Taschenpfändung kann er auch auf offener Straße machen.

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Teurer Schmuck wird gern gepfändet

Welche Sachwerte sind pfändbar?

Fernseher und Radio dürfen nicht gepfändet werden: Sie haben ein Recht auf Information. Wenn Sie ein Auto haben, das Sie für die Arbeit brauchen, ist das ebenfalls nicht pfändbar. Ausnahmen: Sie können auch gut per Bus und Bahn zur Arbeit fahren, dann könnte auch das Auto unter den Hammer kommen. Oder: Sie fahren zum Beispiel einen Porsche. Den könnte er pfänden und Ihnen zum Beispiel einen gebrauchten Polo für die Fahrt zur Verfügung stellen. Diese sogenannte Austauschpfändung kommt auch bei Ihrer Luxusuhr in Frage. Die könnte gegen ein billiges Modell getauscht werden.

Auch teurer Schmuck wird gern gepfändet. Sollte er aber Ihrer Frau gehören und die Schulden betreffen Sie allein, dann ist der Schmuck der Gattin selbstverständlich tabu. Tabu ist auch ihr Ehering.

Gerichtsvollzieher lieben Videokameras, DVD-Player und Stereoanlagen. Sind die relativ neuwertig, dann werden sie gepfändet.

Computer und Handy gehören – wie das Auto – zu den möglichen Pfändungskandidaten. Nur wenn Sie glaubhaft versichern können, dass Sie beides für die Arbeit brauchen, darf der Gerichtsvollzieher das nicht beschlagnahmen.

Sonstiger Hausrat, Kleidung und Möbel sind für den Gerichtsvollzieher uninteressant. Es sei denn, es handelt sich um Pelze und Antiquitäten.
Sie sind nicht verpflichtet, dem Gerichtsvollzieher den Namen Ihres Arbeitgebers zu nennen und müssen auch keine Kontonummern preisgeben.

Sollten Sie der Ansicht sein, der Gerichtsvollzieher hat Ihnen zu viel gepfändet, können Sie sich bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts beschweren oder einen Anwalt einschalten.

Gerichtsvollzieher weisen sich mit ihrem amtlichen Ausweis aus und dürfen nicht mit Inkassobüros verwechselt werden. Letztere haben überhaupt keine Rechte Ihnen gegenüber, versuchen aber mit mehr oder weniger Druck und Einschüchterung, Schulden einzutreiben. Gerichtsvollzieher sind entgegen ihrem Ruf meist sehr umgänglich und werden Sie nicht drangsalieren.

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