TV HIGHLIGHT
Immer freitags um 20.15 Uhr!

So bekommen Bahnkunden ihr Geld zurück

06.03.12

Foto: dpa bildfunk

Jeder Reisende, der mindestens eine Stunde verspätet ankommt, hat ein Anrecht auf eine Fahrpreiserstattung. Diese richtet sich nach der Dauer der Verspätung.

Ein Beispiel: Ein Fahrgast will von Berlin nach München fahren. Der Zug, für den er eine Reservierung hat, fällt jedoch aus. Bekommt er einen Platz im Zug eine Stunde später, erreicht er München mit 60 Minuten Verspätung - sofern dieser Zug pünktlich ist. Er kann dann 25 Prozent des Fahrpreises zurückfordern. Erreicht er München zwei Stunden später als vorgesehen, sind es 50 Prozent. Ein Bahn-Sprecher weist darauf hin, dass in solchen Fällen auch die Zugbindung (Beispiel: Berlin und München) aufgehoben ist. Außerdem könnten Reisende auf ICE-Züge von Berlin nach Frankfurt/Main oder von München aus nach Norden ausweichen und dann in Fulda umsteigen.

Gibt es weitere Regelungen für nachts reisende Passagiere?

Laut der Fahrgastrechteverordnung, die in Deutschland seit dem 29. Juli 2009 gilt, müssen 'angemessene Übernachtungskosten' erstattet werden, wenn wegen eines Zugausfalls oder einer Verspätung die Weiterfahrt am selben Tage nicht mehr zumutbar erscheint. Beträgt eine Verspätung mindestens 60 Minuten, dürfen sich Bahnreisende außerdem ein Taxi oder einen Bus nehmen, wenn ihre planmäßige Ankunft am Zielort zwischen Mitternacht und 5 Uhr vorgesehen war. Allerdings sind dabei maximal 80 Euro Kostenerstattung drin.

An wen kann ich meine Forderungen richten?

Wer einen Teil seines Fahrpreises oder das Geld für eine ungenutzte Reservierung zurückbekommen möchte, wendet sich an das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt, Telefon: (01805) 20 21 78 für 14 Cent/Minute vom Festnetz aus oder schaut auf die Internetseite 'www.fahrgastrechte.info'. Das einzureichende Formular gibt es auf den Bahnhöfen sowie in den Zügen. Einen Download gibt es auch auf www.bahn.de.

Was tun, wenn ich als Kunde mit der Entschädigung unzufrieden bin?

Um Streitfälle kümmert sich die neue Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, www.soep-online.de).

Meinen Leuten bei wer-kennt-wen.de empfehlen