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Ihre Fragen zu Hartz IV - ein erster Überblick

19.02.10

Foto: dpa bildfunk

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts herrscht in vielen Bereichen Unklarheit. Viele Fragen drehen sich um die Härtefallregelungen, die als 'Schnellmaßnahme' die Not von Hartz-IV-Empfängern lindern sollen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in einem Katalog geschiedene Ehepartner mit Kindern, Rollstuhlfahrer, die im Haushalt auf fremde Hilfe angewiesen sind, sowie chronisch Kranke als Härtefälle aufgelistet.

Bei den verschiedenen Erkrankungen sind Nachweise vorzulegen, spätestens der 'Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit' oder auch der 'Psychologische Dienst der Bundesagentur für Arbeit' treffen eine Entscheidung. Auch gibt die BA Auskünfte über Zuschüsse für Kinder, die etwa behindert sind oder eine Ausbildung machen.

In manchen Fällen ist juristischer Beistand vonnöten. Hier empfiehlt es sich, seinen Fall dem zuständigen Amtsgericht zu erläutern und einen Beratungsschein zu beantragen. Gegen eine Gebühr von 10 Euro ist jeder Anwalt verpflichtet, eine Beratung zu übernehmen und eventuelle Korrespondenzen mit den Behörden zu übernehmen. Denkbar sind auch anwaltliche Beratungen über kostenpflichtige Telefon- oder Online-Hotlines, die bei einer Überprüfung der Stiftung Warentest jedoch keine guten Noten erhielten. Sie funktionierten im Allgemeinen zwar technisch einwandfrei und schnell, seien aber teuer (75 Euro) und nicht immer zuverlässig.

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Jeder Siebte an der Grenze zur Armut

Grundsätzlich gilt: Arbeitslosengeld II ist eine "Grundsicherung für Arbeitssuchende" und steht nur Menschen zu, die weder über ein Einkommen noch über ein verwertbares Vermögen verfügen. Bargeld, Aktien und Luxus-Gegenstände gelten als verwertbares Vermögen, angemessene Autos oder angemessene, selbstgenutzte Wohnungen hingegen nicht. Grundsätzlich warnen Anwälte davor, Vermögen zu verschleiern oder zu verheimlichen.

Wie dringend eine Diskussion inklusive Entscheidungen zu Hartz IV sind, zeigt auch die neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Diese kommt zu der Erkenntnis, dass 2008 jeder siebte Bürger in Deutschland an der Grenze zur Armut lebte oder arm war. Besonders erschreckend: Fast ein Viertel der 19- bis 25-Jährigen war 2008 armutsgefährdet.

Bei Familien wächst das Risiko mit der Kinderzahl: 22 Prozent der Drei-Kind-Haushalte sind betroffen, bei vier oder mehr Kindern sogar 36 Prozent der Familien. Zudem leben auch mehr als 40 Prozent der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern an der Armutsgrenze oder darunter. Für den Studien-Mitautor Markus Grabka ist die Anhebung der Hartz-IV-Sätze keine optimale Lösung. "Sinnvoller erscheinen uns Investitionen in Kinderbetreuung und in verbesserte Erwerbschancen für Alleinerziehende und Familien mit jungen Kindern", so Grabka.

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