Geblitzt! So fechten Sie den Bußgeldbescheid an
18.10.11
Nicht alle Bußgeldbescheide sind gültigAuch private Firmen verdienen mit
Nicht nur Gewohnheitsraser sehen rot, sondern wir alle: Einmal nicht aufs Tempolimit geachtet, schon ist es zu spät. Und wer glaubt, nur Polizei oder Ordnungsamt blitzen - auch private Raserjäger wollen ihren Teil abhaben vom Millionengeschäft und knipsen im Auftrag der Behörden fleißig mit.
Aber auch nach dem Blitzen ist noch nicht alles zu spät: Der Verkehrssachverständige Hans-Peter Grün hat eine Studie vorgelegt, bei der ihm bei den Bußgeldbescheiden oft Schlampereien untergekommen sind. So sind viele Akten unvollständig. In die Akte gehören auf jeden Fall: Messprotokoll, Eichschein, Testfotos, Vermerke des Messbeamten zu den Messabläufen und schließlich das Messfoto selbst. Außerdem hat der Experte noch folgende Tipps:
Aber auch nach dem Blitzen ist noch nicht alles zu spät: Der Verkehrssachverständige Hans-Peter Grün hat eine Studie vorgelegt, bei der ihm bei den Bußgeldbescheiden oft Schlampereien untergekommen sind. So sind viele Akten unvollständig. In die Akte gehören auf jeden Fall: Messprotokoll, Eichschein, Testfotos, Vermerke des Messbeamten zu den Messabläufen und schließlich das Messfoto selbst. Außerdem hat der Experte noch folgende Tipps:
Beweise vor Ort sichern
1. Tipp: Im Zweifel Fotos vom Umfeld der betroffenen Radarfalle machen. So kann man beweisen, dass zum Beispiel die Verkehrsdichte hoch war und man selbst womöglich zu unrecht erwischt wurde. Auf den zwei, drei Übersichtsaufnahmen sollte zu erkennen sein, wie die Messstelle aussieht, wo man angehalten worden ist, wie die Verkehrssituation ist.Tipp 2: Nicht vorschnell zahlen. Denn viele Behörden spekulieren offenbar auf den voreilenden Gehorsam der Blitz-Opfer und schicken keine vollständigen Bußgeld-Akten. "Wenn ich hundert Verfahren einleite und nur zehn überhaupt in einen Widerspruch münden, warum soll ich hundert komplette Akten erstellen?", sagt der Sachverständige.
Tipp 3: Unvollständige Bußgeldbescheide von einem Anwalt prüfen lassen. Denn nur der Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und im Zweifel besser feststellen, ob der Bescheid überhaupt rechtmäßig ist.













