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Nur keine Angst vor Organspenden!

01.06.13
OrganspendeausweisEine Organspende nach dem eigenen Tod kann ein anderes Menschenleben retten.
Foto: dpa bildfunk

Organspende rettet Leben

Patienten, die auf ein neues Herz, eine neue Niere, eine neue Leber warten. Es sind junge und alte Menschen, Kinder, Mütter oder Väter - sie alle müssen hoffen: Hoffen, dass sich ein Spenderorgan findet, dass für eine Transplantation geeignet ist. Damit sie endlich ein lebenswertes Leben führen oder einfach nur überleben können.

Wer ein Organ braucht ist davon abhängig, dass ein anderer das Organ spendet. Dabei ist es in Deutschland ganz einfach, nach dem Tod eigene Organe zu spenden: Es muss nur der Organspendeausweis ausgefüllt werden. Hier finden sie alle wichtigen Fragen und Antworten zum Thema Organspende und den Spenderausweis zum Audrucken.

1. Gibt es eine Altersgrenze für Organ- und Gewebespender?
Nein, es gibt keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist das biologische und nicht das kalendarische Alter. Auch die funktionstüchtige Niere eines 65-jährigen Verstorbenen kann einem Dialysepatienten wieder ein fast normales Leben schenken. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden.

2. Können Menschen unter 18 Jahren einen eigenen Organspendeausweis ausfüllen?
Ja, laut Transplantationsgesetz können Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organspende ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig.

3. Muss man sich vom Arzt untersuchen lassen, bevor man den Spenderausweis ausfüllt?
Nein, eine Untersuchung ist nicht notwendig und wäre zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll, da sich der gesundheitliche Zustand eines Menschen fortwährend ändern kann.

4. Welche Vorerkrankungen schließen eine Organ- und Gewebespende generell aus?
Eine Organentnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn bei dem Verstorbenen eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden, ob eine Organspende in Frage kommt.

5. Werden Organspender registriert?
In Deutschland gibt es kein Organspenderegister. Es genügt, wenn Sie Ihren Ausweis ausfüllen und diesen stets bei sich tragen.

6. Woher bekommt man einen Organspendeausweis?
RTLratgeber.de bietet Ihnen den Ausweis als Download an. Des Weiteren können Sie Ihn auf der Website des BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) oder beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Telefonnummer (0800) 90 40 400 ordern.

Der Organspender-Ausweis
Download: Organspendeausweis
Direkt zum Ausweis  
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Spenderausweis immer dabei

7. Muss man den Spenderausweis ständig bei sich tragen?
Das ist sinnvoll, am besten beim Personalausweis. Wer das nicht möchte, sollte auf jeden Fall einer Person seines Vertrauens über seine Entscheidung informieren und sagen, wo der Ausweis zu finden ist.

8. Kann man im Organspendeausweis bestimmte Organe von einer Spende ausschließen?
Ja, man hat fünf verschiedene Wahlmöglichkeiten im Organspendeausweis. So kann man der Organ- und Gewebespende generell zustimmen, einzelne Organe von einer Spende ausschließen oder nur bestimmte Organe für eine Organspende zur Verfügung stellen, die Organspende generell ablehnen oder die Entscheidung auf eine Person seines Vertrauens übertragen.

9. Was passiert, wenn man seine Meinung zur Organspende ändert?
Die geänderte Entscheidung kann in einem neuen Spenderausweis dokumentiert, der alte Ausweis zerrissen werden.

10. Welche Voraussetzungen müssen für eine Organ- und Gewebespende von Verstorbenen erfüllt sein?
Dies ist im Transplantationsgesetz streng geregelt. Erstens muss der Hirntod des möglichen Spenders entsprechend den Richtlinien der Bundesärztekammern von zwei Ärzten festgestellt worden sein. Zweitens muss die Einwilligung des Verstorbenen in eine Organspende bekannt sein oder die Angehörigen müssen nach seinem mutmaßlichen Willen einer Organentnahme zustimmen.

11. Welche Erfolgsaussichten haben Organübertragungen?
Sehr gute. So funktionieren beispielsweise 88 Prozent der transplantierten Nieren noch nach einem Jahr, nach fünf Jahren sind es noch 74 Prozent. Bei den anderen Organen liegen die Erfolgsraten nur geringfügig darunter. Augenhornhäute sind sogar fast immer gut transplantierbar: 95 Prozent haben ihre volle Funktionstüchtigkeit noch nach einem Jahr, 80 Prozent nach fünf Jahren.

13. Weiß der Empfänger des Organs, wer es gespendet hat?
Nein, die Spende ist anonym. Auch die Angehörigen des Spenders erfahren nicht, wer der Empfänger des Organs ist. Auf Wunsch wird den Angehörigen des Spenders aber mitgeteilt, ob die Transplantation erfolgreich verlaufen war.

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

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