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Neue Zahlen: Immer mehr Beschäftigte mit Niedriglohn

10.09.12
Niedriglohn-Beschäftigung steigtAuch viele Putzfrauen arbeiten für einen Niedriglohn.
Foto: dpa bildfunk

Ein langfristiger Trend setzt sich fort

Immer mehr Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten für einen Niedriglohn. 20,6 Prozent und somit jeder fünfte Beschäftigte in einem Betrieb mit zehn oder mehr Mitarbeitern habe im Jahr 2010 einen Stundenlohn von weniger als 10,36 Euro brutto erhalten, teilte das Statistische Bundesamt mit.

Dies ist die von der Behörde für 2010 ermittelte Niedriglohngrenze. Im Jahr 2006 lag der Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohn noch bei 18,7 Prozent. Besonders hoch sei ihr Anteil mit 87 bis 81,5 Prozent der Beschäftigten unter Taxifahrern, Friseuren sowie im Reinigungsgewerbe. In Restaurants und Gaststätten, Wäschereien und chemischen Reinigungen sowie in Kino bekämen drei von vier Beschäftigten einen Niedriglohn.

Für wenig Geld arbeiten vor allem Arbeitnehmer in sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Dazu zählen flexible Arbeitsformen wie Teilzeitarbeit mit bis zu 20 Wochenarbeitsstunden, befristete Beschäftigung, Zeitarbeit und Mini-Jobs. 49,8 Prozent und somit nahezu jeder zweite atypisch Beschäftigte erhielt 2010 einen Verdienst unterhalb der Niedriglohngrenze.

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Nur wenige Niedriglöhner investieren in Betriebsrente

"Niedriglohn heute bedeutet niedrige Rente morgen", sagte der Präsident des Statistischen Bundesamtes, Roderich Egeler, der die neuen Zahlen bekanntgab. Mit der Steigerung setze sich ein langfristiger Trend fort. Egeler wies darauf hin, dass die Lohnspreizung zwischen den untersten und höchsten Einkommen weiter zugenommen hat. Mit dem Zuwachs der Niedriglohnempfänger sei auch ein Anstieg der atypischen Beschäftigung - etwa in Form von Minijobs oder Zeitarbeit - einhergegangen.

Der Studie zufolge investieren nur 6,2 Prozent der zu einem Niedriglohn Beschäftigten per Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente. Das sei deutlich seltener als bei Beschäftigten mit mittlerem Verdienst (22,4 Prozent) oder mit hohem Verdienst (36,4 Prozent). Wenn sich Niedriglöhner dazu entschlössen, brächten sie mit 4,1 Prozent ihres Bruttojahresverdienstes aber vergleichsweise viel für die Entgeltumwandlung auf.

Die Struktur der Arbeitsverdienste erhebt die Behörde nur alle vier Jahre. Als Niedriglohn gilt ein Verdienst, der kleiner ist als zwei Drittel des mittleren Einkommens aller Beschäftigten. Daraus ergibt sich die Niedriglohngrenze von 10,36 Euro für 2010.

Daraus ergibt sich auch, dass Niedriglöhne nicht generell durch tarifliche oder gesetzliche Mindestlöhne verringert werden können. Bei tarifgebundenen Arbeitgebern etwa wurden laut der Studie 11,9 Prozent unterhalb der Niedriglohngrenze bezahlt.

In der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Niedriglohngrenze von 10,36 Euro sind die Einkommen der Arbeitnehmer von Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten nicht enthalten. Diese machen etwa ein Fünftel aller abhängig Beschäftigten aus.

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